Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Beschreibung
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
verwandte Vorgänge
- Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
- Aufnahme als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer beantragen
- Den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten anzeigen
- Erlaubnis zur Bereitstellung / Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen nach ChemVerbotsV beantragen
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
Ansprechpartner
Rosenstraße 28a
23795 Bad Segeberg
E-Mail: abwasser[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/dichtheitsprüfung
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Heinbokel
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Abwasser
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+49 4551 951-9727
t.heinbokel[at]segeberg.de
Zimmer:
2.38
Hoeldtke
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Meyer
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K.Meyer[at]segeberg.de
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Wiebe
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F.Wiebe[at]segeberg.de
Zimmer:
2.36
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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