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Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung

Für die Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.

Für die wesentliche Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur Änderung der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder der Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden. Eine zusätzliche Baugenehmigung ist nicht erforderlich.

 

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).

 

Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

 

Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.

 

§§ 54 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

§§ 54 ff. WHG

 


Ansprechpartner

Rosenstraße 28a 23795 Bad Segeberg
E-Mail: abwasser[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/dichtheitsprüfung


Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

Heinbokel

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Abwasser

Hoeldtke

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Abwasser

Meyer

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Abwasser

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+49 4551 951-9403
K.Meyer[at]segeberg.de
Zimmer: 2.36

Wiebe

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Abwasser

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+49 4551 951-9818
F.Wiebe[at]segeberg.de
Zimmer: 2.36


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
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Donnerstag
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Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
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Bitte in der Zeit von
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