Erlaubnis beantragen, ein Glücksspiel zu veranstalten oder zu vermitteln
Erlaubnis beantragen, ein Glücksspiel zu veranstalten oder zu vermitteln
Wer eine öffentliche Lotterie oder Tombola durchführen möchte, bedarf einer Erlaubnis
Beschreibung
Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit einer glücksspielrechtlichen Genehmigung angeboten werden. Zu den genehmigungspflichtigen Glücksspielen zählen u.a. Lotterien und Ausspielungen.
Wenn Sie eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung (auch Tombolen) durchführen möchten, müssen Sie diese beantragen und genehmigen lassen.
Zuständigkeit
- An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, sofern sich die Lotterie auf das Gebiet der Gemeinde, des Amtes oder der Stadt erstreckt.
- An die Kreisordnungsbehörde, sofern sich die Lotterie auf mehrere amtsfreie Gemeinden oder mehrere Ämter des Kreises erstreckt.
- An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS), sofern sich die Lotterie auf mehrere Kreise oder kreisfreie Städte erstreckt.
Kosten
Für die Genehmigung, die Änderung oder Aufhebung einer Genehmigung sowie Überwachungsmaßnahmen werden Gebühren nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in der zum Zeitpunkt der Amtshandlung geltenden Fassung erhoben.
Amtshandlungen bei Lotterien von Körperschaften, Vereinigungen und Stiftungen, die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen, deren technische Durchführung nicht einem gewerblichen Unternehmen übertragen wird, sind gebührenfrei.
Weitere Informationen
Wer ohne behördliche Erlaubnis ein öffentliches Glücksspiel veranstaltet oder vermittelt, handelt rechtswidrig und kann sich strafbar machen. Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel kann ebenfalls strafrechtlich relevant sein.
Weitere Informationen zum Glücksspielwesen finden Sie auf den Seiten der Landesregierung.
verwandte Vorgänge
- Als Person oder Gesellschaft mit der Befugnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen anmelden
- Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten
- Erlaubnis als Buchmacher beantragen
- Lagergenehmigung für explosionsgefährliche Stoffe beantragen
- Tierversuche: Versuchstiere nicht aus Versuchstierzucht - Genehmigung
Ansprechpartner
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Tel: 04191 950675E-Mail: ordnung[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Frau B. Finnern
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Ordnung
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04191 9506-75
ordnung[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
6
Herr A. von Breymann
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Ordnung
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04191 9506-75
ordnung[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
6
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
E-Mail: ordnung[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/Ordnung
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0Fax: +49 431 988-2833E-Mail: poststelle[at]im.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
Postanschrift: Postfach 712524171Kiel
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