Parkausweis für Bewohner/innen
Parkausweis für Bewohner/innen
Bewohnerparkausweise werden von den für den Wohnsitz zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen auf Antrag erteilt.
Beschreibung
In manchen Innenstadtbereichen sind auf Grund von erheblichem Parkraummangel Bewohnerparkbereiche (mittels Verkehrszeichen) eingerichtet worden. Um in diesen Bereichen parken zu dürfen, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis (Anwohnerparkausweis).
Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.
Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung meldebehördlich registriert ist (Hauptwohnsitz) und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen.
Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenes oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde)
Kosten
Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro pro Jahr an. Genauere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis,
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein),
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind,
- im Vertretungsfall: Vollmacht mit oben genannten Unterlagen (auch Kopien).
Rechtsgrundlage
§ 45 Absatz 1b Satz 1 Nummer 2a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 45 Absatz 1b Satz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 45 Absatz 1b Satz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 46 Absatz 5 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 6a Abs. 5a Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Gebühren-Nr. 265 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Weitere Informationen
Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
verwandte Vorgänge
- Denkmalschutz, Denkmalpflege
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Nachbarrecht / Nachbarschutz: Schiedsverfahren (Streitschlichtung)
- Schutzgebiete: Betretungserlaubnis, Befahrenserlaubnis
- Verkehrsüberwachung
Ansprechpartner
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Tel: 04191 950677E-Mail: buergerservice[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Bitte Donnerstags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr und 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr klingeln.
Frau T. Gripp
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bürgerservice
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04191 9506-77
buergerservice[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
1 b
Frau M. Hübner
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bürgerservice
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04191 9506-77
buergerservice[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
1 c
Frau N. Knorr
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Zimmer:
1 c
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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