Denkmalschutz, Denkmalpflege
Denkmalschutz, Denkmalpflege
Denkmalschutz und Denkmalpflege dienen der Erforschung / Erhaltung von Kulturdenkmalen und Denkmalbereichen.
Beschreibung
Denkmalschutz und Denkmalpflege dienen der Erforschung und Erhaltung von Kulturdenkmalen und Denkmalbereichen. Unter Denkmalschutz versteht man die hoheitlichen Tätigkeiten, unter Denkmalpflege die wissenschaftlichen und beratenden Tätigkeiten.
Kulturdenkmale sind Sachen, Gruppen von Sachen oder Teile von Sachen vergangener Zeit, deren Erforschung oder Erhaltung wegen ihres besonderen geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen, technischen oder die Kulturlandschaft prägenden Wertes im öffentlichen Interesse liegen.
Der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde bedürfen
- die Instandsetzung, die Veränderung und die Vernichtung eines Kulturdenkmals,
- die Überführung eines Kulturdenkmals von heimatgeschichtlicher oder die Kulturlandschaft prägender Bedeutung an einen anderen Ort,
- die Veränderung der Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmals, wenn sie geeignet ist, seinen Eindruck zu beeinträchtigen.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (= untere Denkmalschutzbehörde), die gegebenenfalls die Zustimmung der oberen Denkmalschutzbehörde einholen müssen.
Denkmalschutzbehörden sind:
- das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein als oberste Denkmalschutzbehörde,
- das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein und das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein als obere Denkmalschutzbehörden,
- die Landrätin oder der Landrat für die Kreise und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister für die kreisfreien Städte als untere Denkmalschutzbehörden.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
Auskünfte hierüber erteilt die untere Denkmalschutzbehörde.
Weitere Informationen
Für Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer gibt es attraktive Steuererleichterungen, sofern Sanierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen vorher mit der oberen Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.
Nähere Informationen bietet das Landesamt für Denkmalpflege.
Das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein ist zuständig für den Schutz und die Pflege der Kulturdenkmale und Denkmalbereiche mit Ausnahme der archäologischen Denkmale und archäologischen Denkmalbereiche (Archäologie). Für diese ist das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein zuständig.
Ansprechpartner
Rosenstraße 28a
23795 Bad Segeberg
Tel: +49 4551 951-9529E-Mail: denkmalschutz[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/bauen
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Klein
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Denkmalschutz und Denkmalpflege
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+49 4551 951-9529
Steffen.Klein[at]segeberg.de
Zimmer:
0.22
Landwehr
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Denkmalschutz und Denkmalpflege
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Andreas.Landwehr[at]segeberg.de
Zimmer:
0.22
Wall 47/51
24103 Kiel
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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