Gefährliche Güter: Transport
Gefährliche Güter: Transport
Beim Transport gefährlicher Güter müssen zahlreiche Verpflichtungen eingehalten werden.
Beschreibung
Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt.
Das Transportfahrzeug ist je nach Menge, Art und Verpackung des jeweiligen Gutes zu kennzeichnen. Zusätzlich müssen Versender und Empfänger eine Reihe an Verpflichtungen einhalten. Dazu zählt beispielsweise die Festlegung eines bestimmten Transportweges.
Zuständigkeit
Aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten dient Ihnen Ihre Kreisverwaltung beziehungsweise kreisfreien Stadtverwaltung als erste Anlaufstelle.
Kosten
Es fällt eine Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
verwandte Vorgänge
- Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung
- Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
- LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung
- Schutzgebiete: Betretungserlaubnis, Befahrenserlaubnis
- Werkstattkarte erstmalig beantragen
Ansprechpartner
Rosenstraße 28a
23795 Bad Segeberg
E-Mail: Abfallbehoerde[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/Abfall
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Jensen-Schmidt
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Abfallbehörde
Kontakt herunterladen
+49 4551 951-9462
C.Jensen-Schmidt[at]segeberg.de
Zimmer:
2.35
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de