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Werkstattkarte erstmalig beantragen

Werkstätten benötigen zum Einbau und zum Kalibrieren von digitalen Kontrollgeräten eine Werkstattkarte. Diese müssen beim Kreis/bei der kreisfreien Stadt beantragt werden.

Seit dem 1. Mai 2006 müssen Fahrzeuge statt mit einem Fahrtenschreiber mit einem digitalen Kontrollgerät (Fahrerkarte) ausgestattet werden.
Werkstätten benötigen zum Einbau und zum Kalibrieren der digitalen Kontrollgeräte eine Werkstattkarte.

Folgende Angaben muss die Werkstattkarte enthalten:

  • Name der Werkstatt,
  • Anschrift der Werkstatt,
  • Name/Vorname der Inhaberin/des Inhabers,
  • Gültigkeitsdauer.

Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarten werden auf Antrag erteilt.

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der die Werkstatt Ihren Betriebssitz hat.

 

Es können Gebühren anfallen. Nähere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

  • Nachweis über die Gewerbeanmeldung,
  • Aktuelle Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt gem. § 57 b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StvZO),
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Antragstellers oder des Vertretungsberechtigten (gegebenenfalls Vertretungsvollmacht),
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der verantwortlichen Fachkraft,
  • Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft und
  • Nachweis über das bestehende Arbeitsverhältnis mit der verantwortlichen Fachkraft.

 

Werkstattkarten sind 1 Jahr gültig.

 


Ansprechpartner

Waldemar-von-Mohl-Straße 2 23795 Bad Segeberg
Tel: +49 4551 951-8770E-Mail: kfs[at]segeberg.de


Öffnungszeiten der Fahrerlaubnisbehörde und FührerscheinstelleMontag 8.30 Uhr - 12.00 UhrDienstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr + 14.00 Uhr - 16.00 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 8.30 Uhr - 12.00Uhr + 14.00 Uhr - 16.00 UhrFreitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.