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Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen

Die Eingliederungshilfe dient unter anderem dazu, Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern und sie zu einem weitgehend selbständigen Leben zu befähigen.

Aufgabe der Eingliederungshilfe besteht darin, Leistungsberechtigten eine individuelle, der Würde des Menschen entsprechende Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll Menschen mit Behinderung befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Die Eingliederungshilfe wird nur auf Antrag gewährt.

Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern),
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Hilfen zu einer Schulbildung, Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf),
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Leistungen für Wohnraum, Assistenzleistungen, heilpädagogische Leistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, Leistungen zur Förderung der Verständigung, Leistungen zur Mobilität, Hilfsmittel, Besuchsbeihilfen).

Zum Zweck der Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses stellt der Träger der Eingliederungshilfe unverzüglich nach der Feststellung der Leistungen gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person, einer Person ihres Vertrauens, eventuell mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt, dem Gesundheitsamt, der Landesärztin/dem Landesarzt, dem Jugendamt und den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit einen Gesamtplan insbesondere zur Durchführung der einzelnen Leistungen oder einer Einzelleistung auf.

Anspruch auf Leistungen haben Menschen mit Behinderungen, die nicht nur vorübergehende körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben und wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger oder Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenversicherungsträger, Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherungsträger) nachrangig.

 

Bitte wenden Sie sich an den Träger der Eingliederungshilfe Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

 

Eingliederungshilfe wird frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.

 

Je nach Sachverhalt benötigen Sie zum Beispiel

  • Nachweis über die Behinderung,
  • sämtliche Einkommensnachweise,
  • Nachweise über die Kosten der Unterkunft und Vermögensnachweis (Bankauskunft).

Genaue Auskünfte hierzu erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

 


Ansprechpartner

Winsener Str. 2 24568 Kattendorf
Tel: 04191 9506-0E-Mail: soziales[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de


Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

oder nach Vereinbarung.

Frau S. Krüger

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Soziales

Frau S. Madetzky

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Soziales

Frau M. Thies

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Soziales



Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.



Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

Gripp

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Eingliederungshilfe für Minderjährige


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.