Landesblindengeld
Landesblindengeld
Das Landesblindengeld ist eine Leistung des Landes Schleswig-Holstein, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird.
Beschreibung
Das Landesblindengeld ist eine Leistung des Landes Schleswig-Holstein, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird.
Es wird unter bestimmten Voraussetzungen an Zivilblinde Menschen, blinden Menschen gleichgestellte und hochgradig in der Sehfähigkeit behinderte Menschen erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen und wird auf Antrag gewährt.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte.
Fristen
Die Zahlung beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens mit dem Ersten des Antragsmonats.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
Feststellungsbescheid des Landesamtes für soziale Dienste über die Blindheit als Schwerbehinderung gemäß § 152 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).
Weitere Informationen
Neben dem Landesblindengeld können Leistungen der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII beantragt werden. Beide Leistungen dienen demselben Zweck, wobei das Landesblindengeld niedriger als die Blindenhilfe ist. Im Gegensatz zum Landesblindengeld setzt die Zahlung der Blindenhilfe aber voraus, dass bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden. Landesblindengeld wird vorrangig geleistet und auf einen bestehenden Anspruch auf Blindenhilfe in voller Höhe angerechnet.
Für Kriegsblinde (Kriegsopfer) gelten die Regelungen nach dem Bundesversorgungsgesetz.
verwandte Vorgänge
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Frühförderung Hörgeschädigte
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Parkausweis für Schwerbehinderte
Ansprechpartner
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
Tel: +49 4551 951-9438E-Mail: beate.zierke[at]segeberg.deWeb: cqm6.cleverq.de/public/appointments/kreisverwaltung_hausb/index.html
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Kähler
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Soziale Sicherung
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+49 4551 951-9492
soziales.Kaehler[at]segeberg.de
Zimmer:
609
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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