Behördliche Gefahrenabwehr für Gewässer (nach Wasserrecht)
Behördliche Gefahrenabwehr für Gewässer (nach Wasserrecht)
Sofern Gefahren für oder durch Gewässer drohen, sollte dies der zuständigen Behörde umgehend gemeldet werden.
Beschreibung
Drohen Gefahren für ein Gewässer (z.B. im Falle von Verunreinigungen durch Heizöl, Kraftstoffe, Chemikalien oder eines extremen Fischsterbens) oder gehen durch den Zustand oder die Benutzung von Gewässern, der Deiche, (Sicherungs-)Dämme, Sperrwerke oder sonstigen Hochwasserschutzanlagen sowie der Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete (einschl. der überschwemmungsgefährdeten Gebiete) Gefahren für die Allgemeinheit oder Einzelne aus, sollten die zuständigen Behörden umgehend benachrichtigt werden.
Die zuständigen Behörden treffen dann die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren.
Zuständigkeit
- An den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz in Husum (Obere Wasserbehörde), wenn Küstengewässer, Seeschifffahrtsstraßen, Landeshäfen oder Außentiefs betroffen sind,
- an die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden), wenn die übrigen Gewässer (einschließlich des Grundwassers) betroffen sind oder
- in Notfällen an die Polizei (Notruf 110) oder die Feuerwehr (Notruf 112).
Fristen
Die Benachrichtigung der zuständigen Stelle sollte so schnell wie möglich erfolgen.
erforderliche Unterlagen
Keine.
Jedoch sind Angaben über Ort, Zeit sowie Art und Umfang der Gefahr für die zuständige Stelle hilfreich.
Rechtsgrundlage
§ 110 Abs. 1 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz)
Ansprechpartner
Rosenstraße 28a
23795 Bad Segeberg
E-Mail: bauverwaltung[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/bauen
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Cohrs
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bau- und Umweltverwaltung
Kontakt herunterladen
+49 4551 951-9525
Sybille.Cohrs[at]segeberg.de
Zimmer:
2.46
Keßler
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bau- und Umweltverwaltung
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+49 4551 951-9881
D.Kessler[at]segeberg.de
Zimmer:
2.22
Rosenstraße 28a
23795 Bad Segeberg
Web: www.segeberg.de/gewässer
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Wulf
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Gewässer
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+49 4551 951-9528
S.Wulf[at]segeberg.de
Zimmer:
2.32
Herzog-Adolf-Straße 1
25813 Husum
Tel: +49 4841 667-0Fax: +49 4841 667-115E-Mail: Poststelle.Husum[at]LKN.landsh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
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Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de