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Fischereischein bei Verlust neu ausstellen lassen

Bei Verlust Ihres Fischereischeins können Sie sich diesen bei der zuständigen Behörde neu ausstellen lassen.

Wenn Sie in Schleswig-Holstein der Fischerei nachgehen möchten, benötigen Sie einen gültigen Fischereischein. Bei Verlust Ihres Scheines können Sie sich einen neuen ausstellen lassen.

Kurztext

  • Bei Verlust des Fischereischeins kann auf Antrag ein neuer Fischereischein ausgestellt werden.
  • Zuständig für Angler*innen ist die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt).
  • Für Berufsfischer*innen ist eine Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) die Ansprechstelle.

 

  • Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt), wenn Sie als Angler oder Anglerin einen Fischereischein beantragen wollen.
  • Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein, wenn Sie Berufsfischerin oder Berufsfischersind.

 

  • Sie sind bereits Inhaberin oder Inhaber eines Fischereischeins und erfüllen somit die Voraussetzungen wie bei einer Erstausstellung.
  • Es sprechen keine rechtlichen Gründe dafür, eine Ausstellung nicht zu gewähren, wie zum Beispiel durch Fischwilderei, Verstoße gegen fischereirechtliche oder naturschutzrechtliche Vorschriften oder wegen Tierquälerei.
  • Sie haben erfolgreich eine Fischereischeinprüfung absolviert.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

 

  • Prüfungszeugnis der Fischereischeinprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer; bei Umzug: Fischereischein oder Prüfungszeugnis des anderen Bundeslandes,
  • Lichtbild (nach Vollendung des 16. Lebensjahres),
  • Personalausweis.

 


Ansprechpartner

Winsener Str. 2 24568 Kattendorf
Tel: 04191 950677E-Mail: buergerservice[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de


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Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

oder nach Vereinbarung

Bitte Donnerstags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr und 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr klingeln.

Frau T. Gripp

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bürgerservice

Frau M. Hübner

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bürgerservice

Frau N. Knorr

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bürgerservice


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift & Sprechzeiten

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24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
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Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

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Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
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