Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist für Fahrzeuge mit Anhänger (Kombinationen) auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.
Beschreibung
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist möglich
- - für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination),
- - für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination) und
- - für Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 Straßenverkehrs-Ordnung(StVO) - hat.
Kurztext
- Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen
- für Fahrzeuge mit Anhänger (Kombinationen) auf Antrag möglich
- Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde
Regionale Hinweise
Sie müssen online einen Termin für die Zulassungsstellen in Bad Segeberg und Norderstedt mit uns vereinbaren.
Die Online-Terminvergabe, kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten, aktuelle Wartezeiten und allgemeine Informationen sowie Formulare finden Sie auf der Internetseite des Kreises Segeberg (www.segeberg.de/kraftfahrzeuge).
Die KFZ-Zulassungsbehörden in Bad Segeberg und Norderstedt sind für den gesamten Kreis Segeberg zuständig. Sie können also für Ihre Anliegen beide Dienststellen aufsuchen.
Telefonische Erreichbarkeit: Wir bitten um Verständnis dafür, dass während der Sprechzeiten bei erhöhtem Publikumsverkehr die telefonische Erreichbarkeit nur eingeschränkt gewährleistet werden kann. Sie können uns Ihre Anfragen auch gern per Mail über das Kontaktformular senden. Wir werden Ihnen möglichst kurzfristig antworten.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer Kreisfreien Stadt.
Örtlich zuständig ist i.d.R.
- bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts (Hauptwohnung),
- bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.
Fristen
Der Anhänger ist zunächst bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsbehörde.
Bevor Sie beim Sachverständigen vorsprechen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Anhängers; evtl. ist eine Zulassung für Tempo 100 km/h schon vorhanden.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie kann auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden.
Kosten
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Auskünfte erteilt im Einzelfall die zuständige Zulassungsbehörde.
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers;
- - Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder Bestätigung des Herstellers
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Weitere Informationen
Bevor Sie bei der Prüfstelle vorsprechen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Anhängers; eventuell ist eine Zulassung für 100 km/h schon vorhanden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Überwachungsorganisationen.
100 km/h-Zulassung für Kfz-Anhänger-Kombinationen
Sicher unterwegs mit dem Wohnwagen
Regionale Hinweise
- Änderung der Halteranschrift (Antrag)
- Ausgabe eines Vordruckes einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Briefantrag)
- Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs (Antrag)
- Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein, Antrag)
- Eintrag einer technischen Änderung (Antrag)
- Einverständniserklärung für die Zulassung auf eine GbR für Fahrzeughalter*innen (Formular)
- Einverständniserklärung gesetzlicher Vertreter (zum Beispiel bei Zulassung auf minderjährige Fahrzeughalter*innen, Formular)
- Erhebung von Daten bei den KFZ-Zulassungsstellen (Informationsblatt)
- Erklärung über den Verlust/Diebstahl von Kennzeichen und Diebstahl von Fahrzeugen (Formular)
- Halterwechsel (für ein zugelassenes Fahrzeug ohne Änderung des Kennzeichens, Antrag)
- Kennzeichengröße (Hinweise)
- Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen (Erklärung zum Empfangsberechtigten, Formular)
- Mitteilung über Verkauf eines Fahrzeuges an die KFZ-Zulassungsbehörde (Merkblatt und Formular)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Verlust einer Betriebserlaubnis (Antrag)
- Verlusterklärung zur Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein, Formular)
- Vollmacht zur Zulassung (mit SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer, Formular)
- Wechselkennzeichen (Merkblatt)
- Wieviel kostet eine Zulassung? (Infoblatt)
- Zulassung von Fahrzeugen (Merkblatt)
- Zulassung von Kraftfahrzeugen (Gebührenübersicht)
Ansprechpartner
Waldemar-von-Mohl-Straße 2
23795 Bad Segeberg
Tel: +49 4551 951-9415E-Mail: zulassung[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/kraftfahrzeuge
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle Bad Segeberg (Hauptstelle)Montag bis Freitag: 7:30 - 12:00 UhrDienstag und Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
Oststraße 20
22844 Norderstedt
Tel: +49 4551 951-8600E-Mail: norderstedt-zulassung[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/kraftfahrzeuge
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle Norderstedt (Außenstelle)Montag bis Freitag: 07:45 - 11:45 UhrMontag bis Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
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