Zulassung für Pflegeeinrichtungen beantragen
Zulassung für Pflegeeinrichtungen beantragen
Der Betrieb von Alten-/Pflegeheimen muss bei der Heimaufsichtsbehörde angezeigt werden.
Beschreibung
Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) entsprechend dem Sozialgesetzbuch sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige:
- unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden,
- ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können.
Wenn Sie ein Altenheim / Pflegeheim betreiben wollen, müssen Sie dies bei der Heimaufsichtsbehörde anzeigen.
Voraussetzungen
- Sie müssen dauerhaft in der Lage sein, eine ausreichende und gleichmäßige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten,
- Ihre Pflege und Versorgung müssen der nach dem Pflegeversicherungsgesetz und den rahmenvertraglichen Vereinbarungen gebotenen Qualität entsprechen,
- Ihre Pflegeeinrichtung muss
- wirtschaftlich arbeiten,
- unter der fachlichen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen,
- geeignete Pflegekräfte beschäftigen und
- in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht sein.
Zuständigkeit
- An die Kreise oder kreisfreien Städte, wenn die Heimaufsicht betroffen ist,
- an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG), wenn es um die Bedarfsplanung für Pflegeeinrichtungen, die einen überregionalen Bedarf abdecken oder die unmittelbar unter Aufsicht des Landes Schleswig-Holstein stehen geht.
Fristen
Die Anzeige soll spätestens drei Monate vor der Aufnahme des Betriebes erfolgen.
Kosten
Es fallen Gebühren von 30,00 Euro je zugelassenem Heimplatz (mindestens jedoch 300,00 Euro) gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (allgemeiner Gebührentarif) an.
erforderliche Unterlagen
Notwendige Unterlagen zur Anzeige des Betriebs besonderer Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen sind in § 13 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) geregelt.
Ansprechpartner
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
E-Mail: ordnung[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/Ordnung
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Dreßen
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten
Kontakt herunterladen
+49 4551 951-9505
barbara.dressen[at]segeberg.de
Zimmer:
806
Holler
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten
Kontakt herunterladen
+49 4551 951-9756
EvaMaria.Holler[at]segeberg.de
Zimmer:
804
Lütje
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten
Kontakt herunterladen
+49 4551 951-9483
wencke.luetje[at]segeberg.de
Zimmer:
804
Schröder
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten
Kontakt herunterladen
+49 4551 951-9457
christine.schroeder[at]segeberg.de
Zimmer:
211
Wunder
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten
Kontakt herunterladen
+49 4551 951-9644
robert.wunder[at]segeberg.de
Zimmer:
803
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de