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Verwendung von Wappen

Wer ein Wappen des Gemeinwesens verwenden möchte, benötigt eine Genehmigung des Bundes, Landes, Kreises, Amtes oder der Gemeinde.

Ein Wappen ist ein nach bestimmten Regeln erstelltes Zeichen in Form eines Schildes. Wappen repräsentieren Personen, Familien, bestimmte Personengruppen oder personifizierte Objekte, Organisationen und Gemeinwesen. Jedes Bundesland hat sein eigenes Landeswappen. Hinzu kommen die Wappen der Kommunen.

Die Verwendung der jeweiligen Wappen des Gemeinwesens bedarf der Genehmigung durch das Land beziehungsweise durch die jeweilige Kommune.

 

  • An das Bundesverwaltungsamt (BVA), wenn es um die Verwendung des Wappens des Bundes, des Bundesadlers, der Dienstflagge des Bundes,
  • an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Referat IV 16 (Hoheitszeichenrecht), wenn es um die Verwendung des Landeswappens geht,
  • an die Kreisverwaltung, wenn es um die Verwendung des Wappens des Kreises geht oder
  • an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um die Verwendung eines kommunalen Wappens geht.

 

  • Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein (Hoheitszeichengesetz - HoheitsG),
  • Landesverordnung zur Durchführung des Hoheitszeichengesetzes (Hoheitszeichenverordnung – HoheitsVO).

HoheitsG

HoheitsVO

 

Das Landeswappen Schleswig-Holstein ist ein staatliches Hoheitszeichen und besonders geschützt.

Grundsätzlich dürfen es nur Landesbehörden und Notarinnen und Notare führen. Jede sonstige Verwendung des Wappens, die über einen künstlerischen, kunstgewerblichen oder heraldisch-wissenschaftlichen Zweck (Heraldik = Wappenwesen) sowie für Zwecke des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung hinausgeht, ist nur mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein zulässig. Zur Wahrung des Charakters des Landeswappens als staatliches Hoheitssymbol und zur Vermeidung des Eindrucks einer staatlichen Maßnahme, Beteiligung oder Förderung wird eine Genehmigung an Privatpersonen, Firmen, Verbände und Organisationen zur Verwendung des Landeswappens in Briefköpfen, Broschüren und sonstigen Druckerzeugnissen, auf Internet-Seiten sowie auf Gebrauchsgegenständen und so weiter grundsätzlich nicht erteilt.

Weitere Informationen zu staatlichen Symbolen finden Sie auf dem Internetportal der Landesregierung Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums des Inneren.

Landeswappen Schleswig-Holstein

Staatliche Symbole des Bundes

 


Ansprechpartner

Winsener Str. 2 24568 Kattendorf
Tel: 04191 9506-0E-Mail: info[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de


Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

oder nach Vereinbarung.


Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg
E-Mail: bewerbung[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/stellen


Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.


Düsternbrooker Weg 92 24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0Fax: +49 431 988-2833E-Mail: poststelle[at]im.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html

Postanschrift: Postfach 712524171Kiel


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

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Donnerstag
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Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
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