Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Tiere: Einfuhr von Wirbeltieren zu Versuchszwecken - Genehmigung

Wer Wirbeltiere zu Versuchszecken aus Drittländern einführen möchte, benötigt eine Genehmigung.

Wenn Sie Wirbeltiere

  • zur Verwendung als Versuchstiere,
  • zum vollständigen oder teilweisen Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen,
  • für Eingriffe oder Behandlungen zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung,
  • für Eingriffe oder Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen oder
  • zum Töten zu wissenschaftlichen Zwecken

aus Drittländern einführen wollen, bedürfen Sie der Genehmigung durch die zuständige Behörde.

Die Tiere müssen für Versuchszwecke gezüchtet worden sein. Ausnahmen gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 7 Tierschutzgesetz gelten für bestimmte Nutztiere und Fische und für den Fall, dass die Verwendung nicht speziell gezüchteter Tiere erforderlich ist.

 

An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).

 

Es werden Gebühren zwischen 26,00 und 511,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.