Tiere: Betäubungsloses Schlachten Schächten - Erlaubnis
Tiere: Betäubungsloses Schlachten Schächten - Erlaubnis
Wer Tiere betäubungslos Schlachten möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Für das betäubungslose Schlachten ("Schächten") aus religiösen Gründen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Voraussetzungen sind, dass
- das betäubungslose Schlachten zur Einhaltung religiöser Riten oder Speisevorschriften notwendig ist,
- die durchführenden Personen die erforderliche Sachkunde besitzen und
- die Schlachtstätte die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
erforderliche Unterlagen
Der schriftliche Antrag zum Schächten muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers,
- Name und Anschrift sowie Angaben zur Sachkunde der Personen, die die Schächtung vornimmt,
- Angaben zum Personenkreis, für den geschächtet werden soll (zum Beispiel Glaubensgemeinschaften, Einzelpersonen),
- Beschreibung der religiösen Vorschriften zum Schächten,
- Art und Anzahl der Tiere, die geschächtet werden sollen,
- Schächtungszeitraum,
- Ort der Schächtung,
- Geräte, die zur Schächtung verwendet werden,
- Verbleib des Fleisches,
- Erklärung, dass das Fleisch nur an Personen abgegeben wird, die sich an zwingende religiöse Vorschriften zum Schächten halten müssen,
- Beschreibung des religiös vorgeschriebenen Schächtungsablaufs und
- Angaben darüber, wie tierschutzrechtliche Bestimmungen beim Schächtungsablauf eingehalten werden.
Weitere Informationen
Informationen zum Tierschutz finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
verwandte Vorgänge
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Ansprechpartner
Rosenstraße 28a
23795 Bad Segeberg
Tel: +49 4551 951-8354E-Mail: FleischhygieneamtBadBramstedt[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/fleischhygiene
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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