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Objekt-Identifikator (OID) für den elektronischen Datenaustausch im Gesundheitswesen in Deutschland beantragen

Wenn Sie als Organisation im Gesundheitswesen, Softwareherstellende oder IT-Dienstleistende Daten zwischen Ihrer Software und anderen Softwaresystemen im Gesundheitswesen austauschen möchten, können Sie diese Objekte mit eindeutigen Objekt-Identifikationsnummern kennzeichnen.

Für die standardisierte Softwarekommunikation im deutschen Gesundheitswesen können Sie als Organisation im Gesundheitswesen, Unternehmen, das Software herstellt oder IT-Dienstleister Ihre Objekte für den Austausch kennzeichnen. Dafür werden eindeutige Objekt-Identifikationsnummern (OID) zugewiesen.

Eine OID ist eine feste Nummer zur Identifizierung von Objekten. Das sind zum Beispiel:

  • Organisationen,
  • Templates,
  • Identifikatoren,
  • Kodierschemata,
  • Wertelisten beziehungsweise Valuesets.

Eine OID dient der eindeutigen Kennzeichnung von Informationsobjekten für den Austausch zwischen Computersystemen. Diese Nummern werden vergeben, da Computer besser mit Zahlen als mit nicht standardisiertem Text umgehen können.

Kurztext

  • OID-Register für Gesundheitswesen Dt. (Objekt-Identifier, OID) Entgegennahme
  • Erst- oder Änderungsantrag auf Zuweisung eines Objekt-Identifikators "Gesundheitswesen Deutschland" (OID Gesundheitswesen Deutschland)
  • Aufnahme von Objekten in das OID-Register "Gesundheitswesen Deutschland
  • Zielgruppe: Unternehmen, die Software im Gesundheitswesen herstellen und die Daten im Gesundheitswesen austauschen möchten
  • Objekt-Identifikationsnummer ist eine eindeutige Nummer zur Identifizierung von Objekten (wie Organisationen, Templates, Identifikatoren, Kodierschemata, Wertelisten beziehungsweise Valuesets)
  • OID dient der eindeutigen Kennzeichnung von Informationsobjekten für den Austausch zwischen Computersystemen, da Computer besser mit Nummern als nicht standardisiertem Text umgehen können
  • OID ist beispielsweise 1.2.276.0.76.3.1.236 für "Klinik Fallingbostel" oder 1.2.276.0.76.4.3 für "Heilberufsausweisnummer"
  • Antrag wird online gestellt
  • zuständig: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

 

Als antragsstellende Person beantragen Sie online die Zuweisung einer Objekt-Identifikationsnummer (OID) oder stellen einen Änderungsantrag für eine bestehende OID:

  • Registrieren Sie sich für die Anwendung. Sie erhalten eine Registrierungsbestätigung.
  • Loggen Sie sich mit Ihrer Kennung und Ihrem Passwort ein
  • Wählen Sie anschließend den Antragstyp aus:
    • Erstantrag: Wenn Sie einen Objekt-Identifikator neu beantragen möchten, wählen Sie "Erstantragsformular".
    • Änderungsantrag: Wenn Sie vorhandene Daten ändern möchten, wählen Sie "Änderungsantragsformular".
  • Sie erfassen die erforderlichen Angaben.
  • Sie übermitteln Ihren Antrag. Das System prüft, ob alle erforderlichen Angaben vorhanden und korrekt ausgefüllt sind. Speichern Sie die übermittelten Daten als PDF zur Dokumentation.
  • Sie erhalten eine Übermittlungsbestätigung.
  • Nach Bearbeitung erfolgt die Zuweisung einer OID per E-Mail an die Kontaktperson oder die antragstellende Person.
    Gegebenenfalls erfolgen Rückfragen an Ihr Postfach in der Anwendung. Sie erhalten eine Benachrichtigung, dass eine Nachricht in Ihrem Postfach liegt.

Voraussetzungen

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer für die Zuteilung einer OID dauert maximal 1 Woche.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit vom 21.12.2005 (AZ Z25-133000/05)

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

 

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

 


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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