Lebenspartnerschaft: Begründung
Lebenspartnerschaft: Begründung
Für die Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelten in Deutschland die Bestimmungen für die Eheschließung entsprechend.
Beschreibung
Seit dem 1. Oktober 2017 werden in Deutschland auf der Grundlage des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20. Juli 2017 keine Lebenspartnerschaften mehr neu begründet.
Bei einer bestehenden Lebenspartnerschaft stellt der Standesbeamte auf Antrag weiterhin eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus.
Ob im Ausland gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften begründet werden können, erfragen Sie bitte bei den zuständigen ausländischen Behörden oder der jeweiligen Auslandsvertretung.
Im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaften bleiben nach deutschem Recht als solche gültig. Sie können auf Antrag in Deutschland nachträglich beurkundet werden. Lebenspartner haben die Möglichkiet, in Deutschland die Ehe zu schließen, ohne dass die ausländische Lebenspartnerschaft zuvor aufgelöst wurde.
Ansprechpartner
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Tel: 04191 9506-0E-Mail: standesamt[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de
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Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Frau A. Kassebaum
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Standesamt
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04191 9506-48
standesamt[at]amt-kisdorf.de
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Frau S. Madetzky
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Standesamt
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04191 9506-0
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4
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04191 9506-41
standesamt[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
12
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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