Landschaftsplanung
Landschaftsplanung
Die Landschaftsplanung liefert die notwendigen Grundlagen zur Berücksichtigung ökologischer Zusammenhänge.
Beschreibung
Die Landschaftsplanung in Schleswig-Holstein stellt neben der Sicherung von Natur und Landschaft einen Beitrag zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren dar. Die überörtlichen Ziele und Erfordernisse des Naturschutzes werden auf Landesebene in einem Landschaftsprogramm dargestellt. Die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden auf kommunaler Ebene auf der Grundlage des Landschaftsprogramms in Landschaftsplänen dargestellt. Dabei sind die Landschaftspläne als naturschutzfachliche Ergänzung der von den Gemeinden aufzustellenden Flächennutzungspläne anzusehen.
Aktuelle Landschaftspläne liefern Maßstäbe für eine nachhaltige Entwicklung von Naturräumen, an denen andere Fachplanungen sich ausrichten können.
Insbesondere mit einer umfassenden Bestandserhebung und -Bewertung von Natur und Landschaft sowie einer Zielformulierung sind aktuelle Landschaftspläne eine wichtige Grundlage für Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Folgenabschätzung von Eingriffen in Natur und Landschaft. In den Landschaftsplänen wird dem Biotopverbund einschließlich eines unterschiedlichen Schutzgebietssystems ein besonderer Wert beigemessen.
Entscheidungen über künftige Inanspruchnahme des Naturhaushalts sowie über Maßnahmen des Naturschutzes können mit der Erstellung von Landschaftsplänen transparent gemacht werden. Ökologische Zusammenhänge sind deshalb verständlich darzustellen. Benötigt werden Informationen über Funktion und Werte von Flächen und Räumen sowie über die Bedeutung dieser Flächen für Natur und Landschaft.
Zuständigkeit
- An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es um den Landschaftsplan geht,
- an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN), wenn es um das Landschaftsprogramm (= Basis des Landschaftsplans) geht.
Rechtsgrundlage
- §§ 8 ff. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG),
- §§ 5 - 7 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG).
Weitere Informationen
Viele Kreise und Städte mit eigener unterer Naturschutzbehörde haben einen eigenen Internetauftritt, dem Sie unmittelbar Informationen sowie Ansprechpartner entnehmen können.
Weitere Informationen und Hinweise zur Landschaftsplanung finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
verwandte Vorgänge
- Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen anfragen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Immissionsschutz: Sachverständige nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Naturschutz: Eingriffe in Natur/Umwelt - Genehmigung
Ansprechpartner
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Tel: 04191 950674E-Mail: bauen[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Herr M. Bode
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen
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04191 9506-74
bauen[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
7
Frau I. Geier
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen
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04191 9506-74
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Zimmer:
7
Herr A. Kaaz
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen
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04191 9506-74
bauen[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
8
Herr A. Lattke
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen
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04191 9506-74
bauen[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
7
Herr H. Lewerenz
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen
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04191 9506-74
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Zimmer:
7
Frau A. Nenz
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen
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04191 9506-74
bauen[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
5
Herr D. Rickert
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen
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04191 9506-74
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Zimmer:
8
Frau S. Steinhagen
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen
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04191 9506-74
bauen[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
9
Rosenstraße 28a
23795 Bad Segeberg
E-Mail: naturschutz[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/Naturschutz
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel: +49 431 988-0Fax: +49 431 988-7239E-Mail: schriftgutstelle[at]mekun.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html
Postanschrift:24171Kiel
Öffnungszeiten:
Montag 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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