Kriegsopferfürsorge
Kriegsopferfürsorge
Ziel der Kriegsopferfürsorge ist, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.
Beschreibung
Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen. Ziel ist es, die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.
Die Kriegsopferfürsorge wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt. Sie umfasst:
- Heilbehandlung, Versehrtenleibesübungen und Krankenbehandlung (§§ 10 bis 24a BVG),
- Leistungen der Kriegsopferfürsorge (§§ 25 bis 27j BVG),
- Beschädigtenrente (§§ 29 bis 34 BVG) und Pflegezulage (§ 35 BVG),
- Bestattungsgeld (§ 36 BVG) und Sterbegeld (§ 37 BVG),
- Hinterbliebenenrente (§§ 38 bis 52 BVG),
- Bestattungsgeld beim Tod von Hinterbliebenen (§ 53 BVG).
Zuständigkeit
- An die Fürsorgestellen für Kriegsopfer bei den Kreisen und kreisfreien Städten oder
- an die Hauptfürsorgestelle beim Landesamt für soziale Dienste (LAsD) in Neumünster.
Fristen
Keine
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
- Bescheid-Kopie über die Anerkennung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsieht,
- Nachweise über Einkommen,
- Nachweise über laufende Verpflichtungen,
- Nachweise über Vermögen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auch über die Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Ansprechpartner
Große Burgstraße 4
23552 Lübeck, Hansestadt
Tel: +49 451 14060Fax: +49 451 1406499E-Mail: post.hl[at]lasd.landsh.de
Öffnungszeiten:
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
Steinmetzstraße 1 - 11
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 913-5Fax: +49 4321 13338E-Mail: post.nms[at]lasd.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/LASD
Öffnungszeiten:
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung
Deliusstraße 2
24114 Kiel
Tel: +49 431 901-3365Fax: +49 431 901-64410E-Mail: wohnungsamt[at]kiel.de
Öffnungszeiten:
Montag, 08.30 bis 12.30 Uhr
Dienstag, 08.30 bis 12.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag,08.30 bis 12.30 Uhr
Freitag geschlossen
Hinweis:
Sie können telefonisch auch andere Termine vereinbaren.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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