Jagdsteuer
Jagdsteuer
Kreise und kreisfreie Städte können für ihr Gebiet eine Jagdsteuer erheben.
Beschreibung
Die Jagdsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Kreisen und kreisfreien Städten erhoben werden. Eine Pflicht zur Erhebung einer Jagdsteuer besteht nicht.
Steuerpflichtig ist, wer das Jagdrecht ausübt oder ausüben lässt.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Finanz-/Steuerabteilung).
Ansprechpartner
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
E-Mail: finanzen[at]segeberg.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Last
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Finanzen
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+49 4551 951-9287
melanie.last[at]segeberg.de
Zimmer:
1.02
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
E-Mail: kasse[at]segeberg.de
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten der KreisverwaltungMontag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 UhrDienstag und Donnerstag auch 14.00 bis 16.00 UhrNutzen Sie - nach Vereinbarung - auch die Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten!Coronavirus: Es gilt Masken- und Terminpflicht in allen Gebäuden der Kreisverwaltung.
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Mitarbeiter Kreis Segeberg - Kasse, Finanzen und Finanzbuchhaltung
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de