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Intensiv- und Krankentransport Durchführung

Notrufnummer: 112.

Der Rettungsdienst ist eine öffentliche Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte mit dem Ziel, eine bedarfsgerechte und leistungsfähige Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports sicherzustellen.

Notfallrettung:
Die Notfallrettung umfasst die medizinische Versorgung von Notfallpatienten durch dafür besonders qualifiziertes Personal und die Beförderung in besonders ausgestatteten Rettungswagen in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung.

Krankentransport:
Der Krankentransport ist die Beförderung anderer kranker, verletzter oder hilfsbedürftiger Personen, die während des Transports der fachgerechten medizinischen Betreuung oder der besonderen Einrichtungen eines Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustands zu erwarten ist.

Luftrettung:
Die Luftrettung ergänzt und unterstützt den bodengebundenen Rettungsdienst insbesondere in der Notfallrettung und bei Verlegungen in andere Behandlungseinrichtungen.

 

An den jeweils zuständigen kommunalen Rettungsdienstträger.

Im lebensbedrohlichen Notfall wenden Sie sich an die Rettungsleitstelle unter der Notrufnummer 112. Krankentransporte werden ebenfalls bei der Rettungsleitstelle angefordert.

 

  • Es sind die zwischen den Krankenkassen und jedem kommunalen Rettungsdienstträger vereinbarte Benutzungsentgelte zu zahlen; bei der Luftrettung die mit den Luftrettungsunternehmen vereinbarten Entgelte.
  • Bei gesetzlich Krankenversicherten übernimmt die Krankenkasse nach den Vorschriften des SGB V die Kosten der Versorgung durch Notärzte, der Rettungsfahrt zum Krankenhaus und von aus zwingenden medizinischen Gründen notwendigen Krankentransporten (bis auf die Zuzahlung nach § 61 SGB V in Höhe von maximal 10,00 Euro).

 

Zum Zwecke der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen: ärztliche Verordnung.

Diese ärztliche Verordnung kann bei der Notfallrettung auch durch die Notärzte ausgestellt oder durch eine Beförderungsbestätigung des Krankenhauses ersetzt werden.

 

  • Gesetz über die Notfallrettung und den Krankentransport (Rettungsdienstgesetz - SHRDG),
  • Verordnung zur Durchführung des Rettungsdienstgesetzes (SHRDG-DVO),
  • §§ 60, 61, 62, 133 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung.

SHRDG

SHRDG-DVO

SGB V

 


Ansprechpartner

Jaguarring 16 23795 Bad Segeberg
E-Mail: katastrophenschutz[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/schutz


Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

Lorenzen

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift & Sprechzeiten

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24568 Kattendorf

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Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
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Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

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07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
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