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Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt melden

Wenn Sie Ihre bestehende Gehwegüberfahrt Instand halten möchten, müssen Sie dies dem zuständigen Tiefbauamt melden.

Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.

Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Gehwegüberfahrt intakt und benutzbar ist. Wenn Sie dafür Maßnahmen der Instandhaltung durchführen, müssen Sie diese dem zuständigen Tiefbauamt melden.

Kurztext

  • Gehwegüberfahrten Instandhaltung
  • Eine Gehwegüberfahrt dient der einfachen Erreichung eines Grundstücks von der Straße auf mit einem Fahrzeug.
  • Bestehende Gehwegüberfahrten müssen Instand gehalten werden.
  • Maßnahmen der Instandhaltung müssen dem Tiefbauamt gemeldet werden.
  • Zuständig:
    • Regionales Tiefbauamt
    • Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

 

  • Regionales Tiefbauamt
  • Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

 

  • Sie melden die Instandhaltungsmaßnahme vor Beginn der Arbeiten der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
  • Sie erhalten Nachricht von der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

  • Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.
  • Sie haben bereits eine Gehwegüberfahrt zu Ihrem Grundstück.

Welche Fristen muss ich beachten?

Vor Beginn der Arbeiten.

Bearbeitungsdauer

Individuell je nach Aufwand.

 

Sie tragen die Kosten für die Instandhaltungen.

 

  • Angabe der Anschrift
  • Gegebenenfalls Planungsunterlagen

 


Ansprechpartner

Winsener Str. 2 24568 Kattendorf
Tel: 04191 950674E-Mail: bauen[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de


Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

oder nach Vereinbarung.

Herr M. Bode

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen

Frau I. Geier

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen

Herr A. Kaaz

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen

Herr A. Lattke

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen

Herr H. Lewerenz

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen

Frau A. Nenz

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen

Herr D. Rickert

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen

Frau S. Steinhagen

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen


Mercatorstraße 9 24106 Kiel
Tel: 0431 3830Fax: 0431 383-2754E-Mail: gst[at]lbv-sh.landsh.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.