Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt melden
Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt melden
Wenn Sie Ihre bestehende Gehwegüberfahrt Instand halten möchten, müssen Sie dies dem zuständigen Tiefbauamt melden.
Beschreibung
Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.
Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Gehwegüberfahrt intakt und benutzbar ist. Wenn Sie dafür Maßnahmen der Instandhaltung durchführen, müssen Sie diese dem zuständigen Tiefbauamt melden.
Kurztext
- Gehwegüberfahrten Instandhaltung
- Eine Gehwegüberfahrt dient der einfachen Erreichung eines Grundstücks von der Straße auf mit einem Fahrzeug.
- Bestehende Gehwegüberfahrten müssen Instand gehalten werden.
- Maßnahmen der Instandhaltung müssen dem Tiefbauamt gemeldet werden.
- Zuständig:
- Regionales Tiefbauamt
- Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Zuständigkeit
- Regionales Tiefbauamt
- Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Fristen
- Sie melden die Instandhaltungsmaßnahme vor Beginn der Arbeiten der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
- Sie erhalten Nachricht von der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
- Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.
- Sie haben bereits eine Gehwegüberfahrt zu Ihrem Grundstück.
Welche Fristen muss ich beachten?
Vor Beginn der Arbeiten.
Bearbeitungsdauer
Individuell je nach Aufwand.
Kosten
Sie tragen die Kosten für die Instandhaltungen.
erforderliche Unterlagen
- Angabe der Anschrift
- Gegebenenfalls Planungsunterlagen
Ansprechpartner
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Tel: 04191 950674E-Mail: bauen[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Herr M. Bode
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen
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04191 9506-74
bauen[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
7
Frau I. Geier
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Zimmer:
7
Herr A. Kaaz
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04191 9506-74
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Zimmer:
8
Herr A. Lattke
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04191 9506-74
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Zimmer:
7
Herr H. Lewerenz
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen
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04191 9506-74
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Zimmer:
7
Frau A. Nenz
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen
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04191 9506-74
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Zimmer:
5
Herr D. Rickert
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen
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04191 9506-74
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Zimmer:
8
Frau S. Steinhagen
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen
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Zimmer:
9
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Tel: 0431 3830Fax: 0431 383-2754E-Mail: gst[at]lbv-sh.landsh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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