Hausnummernvergabe
Hausnummernvergabe
Hausnummern werden von den Gemeinden / Ämtern / Städten vergeben.
Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer/in durch die allgemeine Ordnungsbehörde vergeben. Die Hausnummernvergabe ist keine wegerechtliche sondern eine ordnungs- und kommunalrechtliche Angelegenheit. Sie ist nicht an die Straßenbaulast geknüpft.
Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer angebracht wurde, obliegt der allgemeinen Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird gegebenenfalls aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Fristen
Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:
- das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss-System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen) sowie
- das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern
verwandte Vorgänge
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen
- Grundsteuer
- Landeseigene oder kommunale Grundstücke, Immobilien und Gegenstände Verkauf
- Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen
Ansprechpartner
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Tel: 04191 950674E-Mail: bauen[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de
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Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Herr M. Bode
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04191 9506-74
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Zimmer:
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Frau I. Geier
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Herr A. Kaaz
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Herr H. Lewerenz
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Frau A. Nenz
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Herr D. Rickert
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Frau S. Steinhagen
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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