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Handwerkskammer: Mitgliedsbestätigung

Eine Mitgliedsbestätigung benötigt, wer als Unternehmer/in im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchte.

Wenn Sie als Unternehmer/in im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchten, müssen Sie eine Mitgliedsbestätigung der Handwerkskammer vorweisen. Diese wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.

 

An die zuständige Handwerkskammer (HWK).

 

Informationen und Beratungsangebote zum Ablauf öffentlicher Ausschreibungen finden Sie auch auf den Internetseiten Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V. der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern (ABST).

ABST Schlewsig-Holstein

 


Ansprechpartner

Deliusstraße 10 24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de


Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr


Breite Str. 10/12 23552 Lübeck, Hansestadt
Tel: +49 451 1506-0Fax: +49 451 1506-180E-Mail: info[at]hwk-luebeck.deWeb: www.hwk-luebeck.de


Ansprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr

Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.