Erwerb einer Waffe anzeigen
Erwerb einer Waffe anzeigen
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Kurztext
- Anzeige des Erwerbs einer Waffe Entgegennahme
- Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe ist innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen
- Voraussetzung: Erwerbsberechtigung (Voreintrag) für die entsprechende Waffe durch Voreintrag in der Waffenbesitzkarte (WBK) oder im Jagdschein
- Verstoß gegen die Anzeigepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar
- Zuständig: Waffenbehörde
Fristen
Sie müssen den Erwerb einer erlaubnisbedürftigen Waffe bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Voraussetzungen
- Beim Erwerb einer Waffe: Erwerbsberechtigung (Waffenbesitzkarte [gegebenenfalls mit Voreintrag] oder Jagdschein)
- Beim Überlassen einer Waffe: Erwerbsberechtigung des Empfängers
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Erwerb oder die Überlassung sowie die Bearbeitung durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils ist innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein mit Erwerbsberechtigung (Voreintrag)
- Europäischer Feuerwaffenpass (wenn Eintragung gewünscht)
Weitere Informationen
Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
E-Mail: ordnung[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/jagd-und-waffen
Öffnungszeiten:
Telefonische Erreichbarkeit der Jagd- und WaffenbehördeMontag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr. Mittwoch geschlossen. Dienstag und Donnerstag auch 14.00 - 16.00 Uhr.
Albrecht
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Jagd- und Waffenbehörde
Kontakt herunterladen
+49 4551 951-9447
m.albrecht[at]segeberg.de
Zimmer:
216
Bendfeldt
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Jagd- und Waffenbehörde
Kontakt herunterladen
+49 4551 951-9461
K.Bendfeldt[at]segeberg.de
Zimmer:
216
Hahne
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Jagd- und Waffenbehörde
Kontakt herunterladen
+49 4551 951-9459
N.Hahne[at]segeberg.de
Zimmer:
217
Horstmann
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Jagd- und Waffenbehörde
Kontakt herunterladen
+49 4551 951-9572
KN.Horstmann[at]segeberg.de
Zimmer:
214
Kreuschner
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Jagd- und Waffenbehörde
Kontakt herunterladen
+49 4551 951-9664
C.Kreuschner[at]segeberg.de
Zimmer:
214
Seyda
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Jagd- und Waffenbehörde
Kontakt herunterladen
+49 4551 951-9475
N.Seyda[at]segeberg.de
Zimmer:
217
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de