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Darlehen vom Sozialamt bei Bezug von Sozialhilfe zurückzahlen

Wenn Sie sich in einer finanziellen Notsituation befanden und aufgrund dessen ein Darlehen vom Sozialamt erhalten haben, müssen Sie dies zurückzahlen.

Sie haben ein Darlehen vom Sozialamt erhalten, als Sie sich in einer finanziellen Notsituation befanden.

Dieses Darlehen müssen Sie zurückzahlen. Die Rückzahlung erfolgt in Teilbeträgen. Das Sozialamt zieht Ihnen das Geld für die Rückzahlung von Ihrem monatlichen Regelsatz ab. Das Sozialamt kann dabei maximal 5 Prozent der aktuell gültigen Regelbedarfsstufe 1 monatlich einbehalten, um das Darlehen zurückzuzahlen.

Wenn Sie zum Beispiel die Regelbedarfsstufe 1 erhalten, bekommen Sie monatlich 563,00 EUR (Stand 2024). Dementsprechend kann das Sozialamt bis zu 28,15 EUR pro Monat von Ihrer Zahlung einbehalten.

Kurztext

  • Darlehen bei Bezug von Sozialhilfe Rückforderung
  • Darlehen wurde bereits gewährt und ausgezahlt.
  • Darlehen muss jetzt zurückgezahlt werden.
  • Rückzahlung erfolgt in Teilbeträgen.
  • Rückzahlung erfolgt als Abzug vom monatlichen Regelsatz.
  • Vom monatlichen Regelsatz können maximal 5 Prozent der aktuell gültigen Regelbedarfsstufe 1 abgezogen werden.
  • Zuständig: Regionales Sozialamt

 

Ihr örtliches Sozialamt.

 

  • Sie haben ein Darlehen von Ihrem örtlich zuständigen Sozialamt erhalten.
  • Sie zahlen nun das Darlehen an das zuständige Sozialamt zurück.

Voraussetzungen

  • Sie müssen aufgrund einer finanziellen Notsituation ein Darlehen vom Sozialamt bekommen haben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fristen teilt Ihnen das Sozialamt mit.

 


Ansprechpartner

Winsener Str. 2 24568 Kattendorf
Tel: 04191 9506-0E-Mail: soziales[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de


Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

oder nach Vereinbarung.

Frau S. Krüger

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Soziales

Frau S. Madetzky

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Soziales

Frau M. Thies

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Soziales


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.