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Darlehen bei Bezug von Sozialhilfe beantragen

Wenn Sie sich in einer finanziellen Notsituation befinden und Sozialhilfe beziehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Wenn Sie Sozialhilfe erhalten und in finanzieller Not sind, können Sie ein Darlehen vom Sozialamt erhalten.

Ihr Darlehen dient dazu, erforderliche und damit nicht aufschiebbare Ausgaben zu finanzieren, die eigentlich durch Ansparen aus dem Regelbedarf zu decken wären, im konkreten Einzelfall aber nicht aus diesem gedeckt werden können. Zum Beispiel der Kauf von neuen Möbeln, wenn die alten nicht mehr zu gebrauchen sind, oder einer neuen Waschmaschine, wenn die alte Waschmaschine kaputt ist. Auch können Schulden für Strom oder Gas für ein Darlehen in Frage kommen, wenn mit dem Strom- oder Gasanbieter keine Ratenzahlung vereinbart werden kann.

Auch der Übergang in die Rente kann zu einer finanziellen Notsituation führen. Dies ist dann der Fall, wenn die erste Rente am Monatsende ausgezahlt wird (nachschüssige Zahlung) und Sie bisher Ihre Sozialhilfe am Monatsanfang ausgezahlt bekommen haben (vorschüssige Zahlung).

Um den Zeitraum zwischen Ihrer letzten Sozialhilfezahlung und ersten Rentenzahlung zu überbrücken, kann daher ein Darlehen gewährt werden.

Konsumschulden zum Beispiel aufgrund übermäßigem Shoppings sind nicht vom Regelbedarf gedeckt. Daher kann hierfür kein Darlehen gewährt werden.

Das Darlehen müssen Sie in Raten zurückzahlen.

Kurztext

  • Darlehen bei Bezug von Sozialhilfe Bewilligung
  • Notsituation muss vorliegen
  • Das Darlehen dient dazu, erforderliche und nicht aufschiebbare Ausgaben zu finanzieren, welche eigentlich durch Ansparen aus dem Regelbedarf zu decken wären
  • Geld kann nicht auf andere Weise beschafft werden
  • Geld muss zurückgezahlt werden
  • Zuständig: Regionales Sozialamt

 

Ihr örtliches Sozialamt.

 

  • Sie beantragen die Gewährung eines Darlehens bei Ihrem örtlich zuständigen Sozialamt.
  • Das Sozialamt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten eine Nachricht über die Entscheidung des Sozialamts.
  • Wenn Sie das Darlehen bekommen, wird Ihnen das Geld auf Ihr Konto überwiesen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen sich in einer finanziellen Notsituation befinden.
  • Sie beziehen eine Sozialleistung.
  • Sie können das Geld nicht auf andere Weise beschaffen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

 

  • Nachweis der Notsituation
  • Gegebenenfalls erforderliche Anlagen

 


Ansprechpartner

Winsener Str. 2 24568 Kattendorf
Tel: 04191 9506-0E-Mail: soziales[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de


Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

oder nach Vereinbarung.

Frau S. Krüger

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Soziales

Frau S. Madetzky

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Soziales

Frau M. Thies

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Soziales


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.