Darlehen bei Bezug von Sozialhilfe beantragen
Darlehen bei Bezug von Sozialhilfe beantragen
Wenn Sie sich in einer finanziellen Notsituation befinden und Sozialhilfe beziehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Beschreibung
Wenn Sie Sozialhilfe erhalten und in finanzieller Not sind, können Sie ein Darlehen vom Sozialamt erhalten.
Ihr Darlehen dient dazu, erforderliche und damit nicht aufschiebbare Ausgaben zu finanzieren, die eigentlich durch Ansparen aus dem Regelbedarf zu decken wären, im konkreten Einzelfall aber nicht aus diesem gedeckt werden können. Zum Beispiel der Kauf von neuen Möbeln, wenn die alten nicht mehr zu gebrauchen sind, oder einer neuen Waschmaschine, wenn die alte Waschmaschine kaputt ist. Auch können Schulden für Strom oder Gas für ein Darlehen in Frage kommen, wenn mit dem Strom- oder Gasanbieter keine Ratenzahlung vereinbart werden kann.
Auch der Übergang in die Rente kann zu einer finanziellen Notsituation führen. Dies ist dann der Fall, wenn die erste Rente am Monatsende ausgezahlt wird (nachschüssige Zahlung) und Sie bisher Ihre Sozialhilfe am Monatsanfang ausgezahlt bekommen haben (vorschüssige Zahlung).
Um den Zeitraum zwischen Ihrer letzten Sozialhilfezahlung und ersten Rentenzahlung zu überbrücken, kann daher ein Darlehen gewährt werden.
Konsumschulden zum Beispiel aufgrund übermäßigem Shoppings sind nicht vom Regelbedarf gedeckt. Daher kann hierfür kein Darlehen gewährt werden.
Das Darlehen müssen Sie in Raten zurückzahlen.
Kurztext
- Darlehen bei Bezug von Sozialhilfe Bewilligung
- Notsituation muss vorliegen
- Das Darlehen dient dazu, erforderliche und nicht aufschiebbare Ausgaben zu finanzieren, welche eigentlich durch Ansparen aus dem Regelbedarf zu decken wären
- Geld kann nicht auf andere Weise beschafft werden
- Geld muss zurückgezahlt werden
- Zuständig: Regionales Sozialamt
Zuständigkeit
Ihr örtliches Sozialamt.
Fristen
- Sie beantragen die Gewährung eines Darlehens bei Ihrem örtlich zuständigen Sozialamt.
- Das Sozialamt prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten eine Nachricht über die Entscheidung des Sozialamts.
- Wenn Sie das Darlehen bekommen, wird Ihnen das Geld auf Ihr Konto überwiesen.
Voraussetzungen
- Sie müssen sich in einer finanziellen Notsituation befinden.
- Sie beziehen eine Sozialleistung.
- Sie können das Geld nicht auf andere Weise beschaffen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Notsituation
- Gegebenenfalls erforderliche Anlagen
Ansprechpartner
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Tel: 04191 9506-0E-Mail: soziales[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Frau S. Krüger
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Soziales
Kontakt herunterladen
04191 9506-0
soziales[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
2
Frau S. Madetzky
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Soziales
Kontakt herunterladen
04191 9506-0
soziales[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
1 a
Frau M. Thies
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Soziales
Kontakt herunterladen
04191 9506-0
soziales[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
2
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de