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Brandverhütungsschauen (Vorbeugender Brandschutz)

Kreise und kreisfreie Städte sind verpflichtet, Brandverhütungsschauen in Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen durchzuführen.

Die Kreise und kreisfreien Städte sind im Rahmen der Gefahrenabwehr verpflichtet, Brandverhütungsschauen in Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen durchzuführen,

  • die in besonderem Maße brand- und explosionsgefährdet sind,
  • bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Personen gefährdet werden kann oder
  • die ins Denkmalbuch eingetragen sind, sofern das Landesamt für Denkmalpflege eine Brandverhütungsschau für erforderlich hält.

 

An die Kreise oder kreisfreien Städte, in deren Bezirk sich das Gebäude/die bauliche Anlage befindet.

 

Brandverhütungsschauen sind im Abstand von sechs Jahren durchzuführen.

 

Es können Kostenersatz für die Durchführung der Brandverhütungsschau anfallen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Vorhaltung der zur Beurteilung des Brandschutzes erforderlichen Unterlagen zur Einsichtnahme wie z.B. Prüfbücher technischer Anlagen, Gefahrstoffverzeichnisse.

 

  • § 162 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG),
  • § 70 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO),
  • § 23 Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG),
  • Landesverordnung über die Brandverhütungsschau (Brandverhütungsschauverordnung - BVSVO).

§ 162 Abs. 3 LVwG

§ 70 LBO

§ 23 BrSchG

BVSVO

 

Von dem vorbeugenden Brandschutz ist der abwehrende Brandschutz (Feuerwehrwesen) zu unterscheiden.

 


Ansprechpartner

Rosenstraße 28a 23795 Bad Segeberg
Tel: +49 4551 951-9507E-Mail: brandschutz[at]segeberg.de


Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

Genz

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Brandschutzdienststelle

Stern

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Brandschutzdienststelle


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
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Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.