Bodenschutz
Bodenschutz
Bodenschutz dient der Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens.
Beschreibung
Der Boden ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage für Natur und Gesellschaft, deren Entwicklung und nachhaltige Nutzbarkeit. Boden ist nicht vermehrbar und verfügt über eine nur begrenzte Belastbarkeit. Einmal geschädigter Boden erneuert und erholt sich - wenn überhaupt - nur sehr langsam. Bedrohliche Gefahren können sich aus einer schleichenden Anreicherung umweltgefährdender Stoffe im Boden ergeben.
Neben Wasser und Luft ist auch der Schutz des Bodens als weiteres Objekt des Umweltschutzes rechtlich festgelegt worden. Bei allen Einwirkungen auf den Boden ist der Vorsorge-Grundsatz des sparsamen und schonenden Umganges mit Grund und Boden zu beachten, um die natürlichen Bodenfunktionen in ausreichendem Maß zu erhalten. Schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten sind zu sanieren. So kann gleichzeitig die Vielfalt der Nutzungsmöglichkeiten für kommende Generationen bewahrt werden.
Zuständigkeit
- An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Bodenschutzbehörde) oder
- an das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Them "Boden" finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Für die Einhaltung der düngemittelrechtlichen Vorschriften (= Düngemittelverkehrskontrolle) ist ist Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (LWKSH) zuständig.
Sperrzeit für die Ausbringung von mineralischen und organischen Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff:
in der Zeit vom 01.11. - 31.01. auf Ackerland
in der Zeit vom 15.11. - 31.01. auf Grünland.
Bodenschutz - Ansprechpartner in Schleswig-Holstein
verwandte Vorgänge
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Biotop Schutz
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Restabfälle zur Entsorgung abgeben
- Wilden Müll melden
Ansprechpartner
Rosenstraße 28a
23795 Bad Segeberg
E-Mail: umweltschutz[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/boden
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Biester
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bodenschutzbehörde
Kontakt herunterladen
+49 4551 951-7855
A.Biester[at]segeberg.de
Zimmer:
2.31
Dankwarth
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bodenschutzbehörde
Kontakt herunterladen
+49 4551 951-9724
f.dankwarth[at]segeberg.de
Zimmer:
2.32
Hartig
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bodenschutzbehörde
Kontakt herunterladen
+49 4551 951-9407
B.Hartig[at]segeberg.de
Zimmer:
2.30
Paulus
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bodenschutzbehörde
Kontakt herunterladen
+49 4551 951-9325
B.Paulus[at]segeberg.de
Zimmer:
2.31
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de