Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.
Beschreibung
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich, spätestens nach 10 Tagen angeben.
Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert).
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.
Kurztext
- Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung Bewilligung
- Regelmäßige Auskunft ist Pflicht - Alle Änderungen sofort mitteilen:
- Beispiele für Änderungen: - Kind lebt nicht mehr bei der alleinerziehenden Person.
- Der alleinerziehende Elternteil zieht um.
- Der alleinerziehende Elternteil heiratet.
- Zusammenzug mit anderem Elternteil
- anderer Elternteil zahlt Unterhalt
- anderer Elternteil ausfindig gemacht
- anderer Elternteil ist gestorben
- Kind ist gestorben
- Kind beendet die Schule
- verändertes Einkommen des Kindes, wenn dieses nicht mehr zur Schule geht
- unverzüglich, innerhalb von 10 Tagen mitteilen
- Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht
- Zuständige Stelle: Unterhaltsvorschussstelle
Zuständigkeit
An Ihre zuständige Unterhaltsvorschussstelle.
Fristen
- Sie teilen die Änderungen formlos (zum Beispiel per Telefon, oder Kontaktformular) mit.
- Die zuständige Unterhaltsvorschussstelle wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Voraussetzungen
- Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
- Es liegen Änderungen vor.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich, spätestens nach 10 bis 14 Tagen mitteilen. Erfolgt die Mitteilung verspätet, kann es sein, dass Sie ein Bußgeld bezahlen müssen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall zwischen 2 Wochen und einem Monat.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die jeweiligen Änderungen, beispielsweise
- Lohnabrechnungen
- Nachweis über Beendigung der Schullaufbahn
- Nachweis über Zahlungsveränderungen des anderen Elternteils (Kontoauszug)
Weitere Informationen
Es hilft der Unterhaltsvorschussstelle, wenn Sie im Zuge der Mitteilung auch das Datum der Änderung nennen, wie zum Beispiel den Tag der Heirat, des Umzugs oder ein anderes Datum.
Ansprechpartner
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
E-Mail: wirtschaftlichejugendhilfe[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/Unterhalt
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Bukowsky
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe
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+49 4551 951-9579
j.bukowsky[at]segeberg.de
Zimmer:
308
Holzwarth-Klengel
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe
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+49 4551 951-9315
m.holzwarth-klengel[at]segeberg.de
Zimmer:
305
Krentz
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe
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+49 4551 951-9278
I.Krentz[at]segeberg.de
Zimmer:
305
Matthießen
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+49 4551 951-9240
K.Matthiessen[at]segeberg.de
Zimmer:
304
Steenbuck-Schnoor
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+49 4551 951-9577
J.Steenbuck-Schnoor[at]segeberg.de
Zimmer:
306
Wilke-Pätsch
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+49 4551 951-9327
S.Wilke-Paetsch[at]segeberg.de
Zimmer:
306
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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