Wunschkennzeichen für ein Fahrzeug beantragen
Wunschkennzeichen für ein Fahrzeug beantragen
Bei der Zulassung eines kennzeichenpflichtigen Fahrzeugs können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihr Wunschkennzeichen erhalten.
Beschreibung
Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel
- ein Namenskürzel,
- die Abkürzung Ihrer Firma,
- ein Geburts- oder Hochzeitsdatum oder
- möchten Sie für Ihr Fahrzeug ein in Ihrem Landkreis wieder verfügbares Altkennzeichen zusammen mit einer bestimmten Erkennungsnummer?
Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.
Möchten Sie das Wunschkennzeichen Ihres abgemeldeten Fahrzeugs später wieder im gleichen Verwaltungsbezirk verwenden, können Sie die Erkennungsnummer gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und im Zusammenhang mit der Wiederzulassung oder der Zulassung eines anderen Fahrzeugs erneut beantragen. Eine Reservierung des Wunschkennzeichens verfällt, wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug umziehen. Setzen Sie sich vorher mit der Zulassungsbehörde in Verbindung.
Achtung:
- Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
- Ein in einem anderen Zulassungsbezirk reserviertes Wunschkennzeichen kann bei Umzug nicht in den neuen Zulassungsbezirk mitgenommen werden.
Hinweis: Die Zulassungsbehörden versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen.
Kurztext
Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel
- ein Namenskürzel,
- die Abkürzung Ihrer Firma,
- ein Geburts- oder Hochzeitsdatum oder
- möchten Sie für Ihr Fahrzeug ein in Ihrem Landkreis wieder verfügbares Altkennzeichen zusammen mit einer bestimmten Erkennungsnummer?
Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.
Achtung:
- Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
- Ein in einem anderen Zulassungsbezirk reserviertes Wunschkennzeichen kann bei Umzug nicht in den neuen Zulassungsbezirk mitgenommen werden.
Regionale Hinweise
Sie müssen online einen Termin für die Zulassungsstellen in Bad Segeberg und Norderstedt mit uns vereinbaren.
Die Online-Terminvergabe, kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten, aktuelle Wartezeiten und allgemeine Informationen sowie Formulare finden Sie auf der Internetseite des Kreises Segeberg (www.segeberg.de/kraftfahrzeuge).
Die KFZ-Zulassungsbehörden in Bad Segeberg und Norderstedt sind für den gesamten Kreis Segeberg zuständig. Sie können also für Ihre Anliegen beide Dienststellen aufsuchen.
Telefonische Erreichbarkeit: Wir bitten um Verständnis dafür, dass während der Sprechzeiten bei erhöhtem Publikumsverkehr die telefonische Erreichbarkeit nur eingeschränkt gewährleistet werden kann. Sie können uns Ihre Anfragen auch gern per Mail über das Kontaktformular senden. Wir werden Ihnen möglichst kurzfristig antworten.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.
Fristen
Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten auch einen Onlinedienst im Internet an.
Hinweis: Wie lange Ihr Wunschkennzeichen für Sie reserviert bleibt, erfahren Sie direkt bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Sie wünschen sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination.
Kosten
zusätzlich zu den Gebühren für die Zulassung entstehen Ihnen Gebühren nach Verwaltungsaufwand für
- Wunschkennzeichen: EUR 10,20
- Reservierung: EUR 2,60
Hinweis: Wenn Sie sich bei mehreren Unterscheidungszeichen in einem Verwaltungsbezirk für ein âAltkennzeichenâ entscheiden, müssen Sie erst eine Wunschkennzeichengebühr bezahlen, wenn Sie auch eine bestimmte alpha-numerische Kombination dazu wünschen.
Achtung: Obâ die von Ihnen gewünschte Erkennungsnummer von der Zulassungsbehörde zugeteilt werden kann, erfordert eine zusätzliche elektronische Abfrage. Die Gebühren fallen deshalb auch dann an, wenn Ihr Wunschkennzeichen nicht verfügbar ist.
Auch bei Reservierung oder Wiederzuteilung eines bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugeteilten Kennzeichens wird die zusätzliche Gebühr erhoben.
erforderliche Unterlagen
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorabâ reserviert haben, benötigen Sie für das Zulassungsverfahren die Reservierungsbestätigung.
Weitere Informationen
Wenn Sie bei Abmeldung Ihres Fahrzeugs Ihr Kennzeichen später im gleichen Verwaltungsbezirk wieder verwenden möchten, können Sie dieses bei den meisten Zulassungsbehörden gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und auch im Zusammenhang mit der Zulassung eines anderen Fahrzeugs wieder beantragen.
Regionale Hinweise
- Änderung der Halteranschrift (Antrag)
- Ausgabe eines Vordruckes einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Briefantrag)
- Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein, Antrag)
- Einverständniserklärung für die Zulassung auf eine GbR für Fahrzeughalter*innen (Formular)
- Einverständniserklärung gesetzlicher Vertreter (zum Beispiel bei Zulassung auf minderjährige Fahrzeughalter*innen, Formular)
- Erhebung von Daten bei den KFZ-Zulassungsstellen (Informationsblatt)
- Erklärung über den Verlust/Diebstahl von Kennzeichen und Diebstahl von Fahrzeugen (Formular)
- Kennzeichengröße (Hinweise)
- Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen (Erklärung zum Empfangsberechtigten, Formular)
- Mitteilung über Verkauf eines Fahrzeuges an die KFZ-Zulassungsbehörde (Merkblatt und Formular)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Verlust einer Betriebserlaubnis (Antrag)
- Verlusterklärung zur Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein, Formular)
- Vollmacht zur Zulassung (mit SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer, Formular)
- Wechselkennzeichen (Merkblatt)
- Wieviel kostet eine Zulassung? (Infoblatt)
- Zulassung von Fahrzeugen (Merkblatt)
- Zulassung von Kraftfahrzeugen (Gebührenübersicht)
Ansprechpartner
Waldemar-von-Mohl-Straße 2
23795 Bad Segeberg
Tel: +49 4551 951-9415E-Mail: zulassung[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/kraftfahrzeuge
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle Bad Segeberg (Hauptstelle)Montag bis Freitag: 7:30 - 12:00 UhrDienstag und Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr
Oststraße 20
22844 Norderstedt
Tel: +49 4551 951-8600E-Mail: norderstedt-zulassung[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/kraftfahrzeuge
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle Norderstedt (Außenstelle)Montag bis Freitag: 07:45 - 11:45 UhrMontag bis Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
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Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
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