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Waffentransport: Erlaubnis

Wer Schusswaffen oder Munition transportieren möchte, benötigt eine Erlaubnis.

Wenn Sie Schusswaffen oder Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes, in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in die Schweiz grenzüberschreitend verbringen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Voraussetzungen:

  • Der Empfänger ist zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition berechtigt und
  • der sichere Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten ist gewährleistet.

Sollen Schusswaffen oder Munition aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland verbracht werden, wird die Erlaubnis als Zustimmung zu der Erlaubnis des anderen Mitgliedstaates für das betreffende Verbringen erteilt.

Ist der Bestimmungsort ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union, so ist zusätzlich dessen Zustimmung notwendig.

 

Regionale Hinweise

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service

Aufgrund vieler Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.

  • Stellen Sie gerne einen Online-Antrag zur Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines.
  • Nach Ihrem Online-Antrag erfolgt die Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen postalisch.
  • Bei Fragen können Sie uns auch gerne eine E-Mail schicken.
  • Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde länger dauern (circa 4 bis 6 Wochen). Wir bitten um ein wenig Geduld und werden unaufgefordert auf Sie zurückkommen.

Ansprechpartner*innen

 

Waffenbesitzkarte (WBK),

Europäischer Feuerwaffenpass (EFP),

Jagdschein und Waffenannahme/-herausgabe.

A-C

D-E

Name ist noch zu benennen.

F

G-H

I-N

O-S

T

Name ist noch zu benennen.

U-Z

Kleiner Waffenschein

A-H

I-Z

 

 

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Waffentransporterlaubnis über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent)  zur Verfügung.

 

Keine

 

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (VwGebV SH) (Tarifstelle 25.1.56). Sie wird nach der Anzahl der beantragten Positionen (unterschiedliche Waffen/Munition) berechnet. 

 

  • Angaben über die Person des Überlassers und des Erwerbers,
  • Angaben über die Waffen,
  • Lieferanschrift.

Es können weitere Unterlagen/Nachweise erfroderlich sein. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

ACHTUNG:
Die Waffenbehörde kann die entsprechende Verbringungserlaubnis nur erteilen, wenn die zuständige Behörde des Empfängerstaates vorher zugestimmt hat (Einfuhrerlaubnis).

 

  • §§ 29 ff. Waffengesetz (WaffG),
  • § 29 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (VwGebV SH) (Tarifstelle 25.1.56)

 

§§ 29 ff. WaffG

§ 29 AWaffV

VwGebV

 

Für die Beantragung der Waffentransporterlaubnis über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent)  zur Verfügung.

Was sollte ich noch wissen?

Diese Leistung betrifft nicht die persönliche Mitnahme von Waffen, zum Beisipel als Sportschütze.

In bestimmten Fällen bestehen Anzeigepflichten gegenüber dem Bundeskriminalamt (siehe § 34 WaffG).

Vor dem Verbringen von Waffen in einen anderen Staat ist es sinnvoll, sich bereits im Vorfeld über die dort geltenden waffenrechtlichen Bestimmungen zu informieren. Hierzu stehen die jeweiligen Botschaften/ Konsulate zur Verfügung. Unabhängig von den waffenrechtlichen Bestimmungen sind auch die zollrechtlichen Regelungen zu beachten.  

 


Ansprechpartner

Deliusstraße 10 24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de


Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg
E-Mail: ordnung[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/jagd-und-waffen


Telefonische Erreichbarkeit der Jagd- und WaffenbehördeMontag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr. Mittwoch geschlossen. Dienstag und Donnerstag auch 14.00 - 16.00 Uhr.

Albrecht

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Jagd- und Waffenbehörde


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.