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Umschulungsprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen

Sie schließen Ihre Umschulung mit der Umschulungsprüfung ab. Sie weisen mit bestandener Abschlussprüfung Ihre berufliche Handlungsfähigkeit in einem bestimmten Beruf nach.

Umschulungen dienen der beruflichen Neuorientierung, in der Regel, weil Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Die Umschulung findet auf Grundlage eines anerkannten Ausbildungsberufs statt und wird, genau wie die Berufsausbildung, mit einer Abschlussprüfung, der Umschulungsprüfung, beendet.

Umschulungsprüfungen bestehen aus einem schriftlichen Prüfungsteil und einem praktischen beziehungsweise mündlichen Prüfungsteil. Beide Prüfungsteile finden in der Regel an unterschiedlichen Tagen statt. Der schriftliche Prüfungsteil findet bundesweit an einem festgelegten Tag zur gleichen Uhrzeit statt.

Eine Umschulungsprüfung wird regional von den für die Ausbildung in Ihrem Beruf zuständigen Stellen (z.B. Industrie- und Handelskammer) für alle Umschüler zum Ende der Umschulungszeit durchgeführt. Bevor Sie an der Umschulungsprüfung teilnehmen können, müssen Sie die Umschulung absolviert haben. Dies sind zwei Drittel der üblichen Ausbildungsdauer im jeweiligen Beruf.

Da Sie einen Umschulungsvertrag mit einem Unternehmen oder Bildungsträger abgeschlossen haben, wurde dieses Umschulungsverhältnis bei der regional zuständigen Stelle (z.B. Industrie- und Handelskammer) durch Ihren Vertragspartner angezeigt. Die zuständige Stelle weiß daher, in welchem Zeitraum Sie Ihre Umschulungsprüfung ablegen werden. Der Zulassungs- und Anmeldeprozess wird durch die zuständige Stelle postalisch oder elektronisch gestartet.

Die Durchführung der Umschulungsprüfung organisiert die regional zuständige Stelle in Absprache mit dem ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss besteht aus einem Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrervertreter. Er nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese.


Mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss endet Ihr Umschulungsverhältnis. Wenn Sie die Umschulungsprüfung nicht bestehen, haben Sie die Möglichkeit die Prüfung zweimal zu wiederholen.

Die fällig werdenden Prüfungsgebühren bezahlt der Ausbildungsbetrieb oder Bildungsträger, mit dem Sie einen Umschulungsvertrag geschlossen haben.

Kurztext

  • Umschulungsprüfungen finden bundeseinheitlich an festen Terminen statt
  • Regional zuständige Stelle organisiert Umschulungsprüfung
  • Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein,
  • Ehrenamtlich tätiger Prüfungsausschuss nimmt Prüfungsleistung ab und bewertet
  • Zeugnisversand erfolgt durch zuständige Stelle
  • Ausbildung endet mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss
  • Eine nicht bestandene Umschulungsprüfung kann zweimal wiederholt werde
  • Es fallen Prüfungsgebühren für die Umschulungsprüfung an

 

Ihre Teilnahme an einer Umschulungsprüfung müssen Sie langfristig planen und gut vorbereiten. Wenn Sie einen eingetragenen Ausbildungsvertrag haben, werden Sie möglicherweise von der zuständigen Stelle vorab auf die anstehende Prüfung hingewiesen, Sie müssen sich in der Regel trotzdem noch zu Prüfung anmelden.

  • Nach Ihrer Prüfungsanmeldung werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft.
  • Bei Zulassung zur Abschlussprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen (schriftlicher und praktischer beziehungsweise mündlicher Prüfungsteil).
  • Am Prüfort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis und der Prüfungsanmeldung ausweisen.
  • Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfung können Sie in der Regel auf der Homepage der zuständigen Stelle einsehen, bevor Sie die mündliche/praktische Prüfung ablegen.
  • Wenn Sie an allen Prüfungsteilen teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel zeitnah einen Bescheid darüber, ob Sie bestanden haben

Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Ihr Prüfungszeugnis wird Ihnen zugesandt.

Voraussetzungen

  • Sie haben die nötige Umschulungsdauer erbracht
  • Sie haben an der vorgeschriebenen Abschlussprüfung Teil 1 teilgenommen, sofern diese in der Umschulungsordnung für den jeweiligen Beruf vorgesehen ist

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Anmeldeschluss zur Umschulungsprüfung liegt circa vier bis fünf Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der regional zuständigen Stelle.

Bearbeitungsdauer

Das gesamte Verfahren der Umschulungsprüfung inklusive Anmeldung, Zulassung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Ausstellung/Versand des Prüfungszeugnisses dauert ca. sechs Monate.

 

Umschulungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stelle.

 

  • Umschulungsvertrag (bereits vor Umschulungsbeginn eingereicht)
  • Formular “Anmeldung zur Umschulungsprüfung”
  • gegebenenfalls Formular “Antrag auf Nachteilsausgleich”

 

§ 71 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

§§ 58 ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Rechtsbehelf

  • Regelungen können je nach Bundesland abweichen
  • Widerspruch gegen zuständige Stelle.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem “Nichtzulassungsbescheid” und dem “Nichtbestandenenbescheid” entnehmen.

 

  • Formular: “Anmeldung zur Umschulungsprüfung” notwendig; gegebenenfalls Antrag für “Betrieblichen Auftrag”, “Report”, “Projektarbeit” und “Fachaufgabe” notwendig
  • gegebenenfalls Formular: “Antrag auf Nachteilsausgleich” erforderlich
  • Onlineverfahren möglich: teilweise
  • Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen zur Anmeldung nicht erforderlich

Was sollte ich noch wissen?

Mit dem erfolgreichen Ablegen der Umschulungsprüfung erreichen Sie einen Bildungsabschluss auf der Niveaustufe 4 im Deutschen Qualifikationsrahmen.

 


Ansprechpartner

Düsternbrooker Weg 75 24105 Kiel
Tel: +49 431 57935-10Fax: +49 431 57935-20E-Mail: geschaeftsstelle[at]ak-sh.aponet.deWeb: www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de


montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h
freitags von 08:30 h bis 16:00 h


Deliusstraße 10 24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de


Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


Breite Str. 10/12 23552 Lübeck, Hansestadt
Tel: +49 451 1506-0Fax: +49 451 1506-180E-Mail: info[at]hwk-luebeck.deWeb: www.hwk-luebeck.de


Ansprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr

Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr


Fackenburger Allee 2 23554 Lübeck, Hansestadt
Tel: 04 51 60 06-0Fax: 04 51 60 06-999E-Mail: ihk[at]ihk-luebeck.deWeb: www.ihk-schleswig-holstein.de


Mo - Do 7.30 - 17.00 Uhr
Fr 7.30 - 16.00 Uhr


Am Kamp 15-17 24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 9453-0Fax: +49 4331 9453-199E-Mail: lksh[at]lksh.deWeb: www.lksh.de


Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr


Gottorfstraße 13 24837 Schleswig
Tel: +49 46 21 939-10Fax: +49 46 21 939-126E-Mail: info[at]notk-sh.deWeb: www.notk-sh.de


Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Gottorfstraße 13 24837 Schleswig
Tel: +49 46 21 9391-0Fax: +49 46 21 9391-26E-Mail: info[at]rak-sh.deWeb: www.rak-sh.de


Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Hopfenstraße 2d 24114 Kiel
Tel: +49 431 5 70 49-0Fax: +49 431 5 70 49-10E-Mail: info[at]stbk-sh.deWeb: www.stbk-sh.de

Postanschrift:24040Kiel


Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.