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Lagepläne

Ein Lageplan basiert auf der Liegenschaftskarte. Er zeigt das Baugrundstück und benachbarte Grundstücke und enthält weitere Angaben, die zur Beurteilung des beabsichtigten Vorhabens erforderlich sind.

Ein Lageplan basiert auf der Liegenschaftskarte. Er zeigt das Baugrundstück und benachbarte Grundstücke in einem geeigneten Maßstab und enthält zwingend weitere Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind. Der Auszug aus der Liegenschaftskarte sowie der Lageplan sind in § 7 der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) geregelt.

Zur Beurteilung von Bauvorhaben und Bearbeitung des Bauantrags (§ 64 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein - LBO), für die Anzeige der beabsichtigten Beseitigung (§ 63 Abs. 3 Satz 2 LBO) oder die Genehmigungsfreistellung (§ 68 Abs. 3 Satz 1 LBO) sind entsprechend der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) die erforderlichen Bauvorlagen einzureichen. Hierzu gehören ein aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte und ein Lageplan.

Liegenschaftskarten

 

Regionale Hinweise

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service

 

 

  • An die Kreise,kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

 

  • §§ 63, 64, 68 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO),
  • § 7 Landesverordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO),
  • § 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO).

LBO

BauVorlVO

8. VO-LBO

 


Ansprechpartner

Rosenstraße 28a 23795 Bad Segeberg
E-Mail: bauaufsicht[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/bauen


Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

Andresen

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bauaufsicht

Bössow

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bauaufsicht

Groth

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bauaufsicht

Hollensteiner

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bauaufsicht

Hubrich

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bauaufsicht

Maaß

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bauaufsicht

Matzke

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bauaufsicht

Protscher

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bauaufsicht

Wöbke

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bauaufsicht

Zemma

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bauaufsicht


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.