Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Jagdsteuer

Kreise und kreisfreie Städte können für ihr Gebiet eine Jagdsteuer erheben.

Die Jagdsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Kreisen und kreisfreien Städten erhoben werden. Eine Pflicht zur Erhebung einer Jagdsteuer besteht nicht.
Steuerpflichtig ist, wer das Jagdrecht ausübt oder ausüben lässt.

 

Regionale Hinweise

Aufgrund vieler Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.

  • Stellen Sie gerne einen Online-Antrag zur Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines.
  • Nach Ihrem Online-Antrag erfolgt die Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen postalisch.
  • Bei Fragen können Sie uns auch gerne eine E-Mail schicken.
  • Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde länger dauern (circa 4 bis 6 Wochen). Wir bitten um ein wenig Geduld und werden unaufgefordert auf Sie zurückkommen.

Ansprechpartner*innen

 

Waffenbesitzkarte (WBK),

Europäischer Feuerwaffenpass (EFP),

Jagdschein und Waffenannahme/-herausgabe.

A-C

D-E

Name ist noch zu benennen.

F

G-H

I-N

O-S

T

Name ist noch zu benennen.

U-Z

Kleiner Waffenschein

A-H

I-Z

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service

 

 

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Finanz-/Steuerabteilung).

 

§ 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)

§ 3 KAG

 


Ansprechpartner

Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg
E-Mail: finanzen[at]segeberg.de


Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

Last

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Finanzen


Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg
E-Mail: kasse[at]segeberg.de


Öffnungszeiten der KreisverwaltungMontag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 UhrDienstag und Donnerstag auch 14.00 bis 16.00 UhrNutzen Sie - nach Vereinbarung - auch die Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten!Coronavirus: Es gilt Masken- und Terminpflicht in allen Gebäuden der Kreisverwaltung.

Last

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Kasse, Finanzen und Finanzbuchhaltung


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.