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Internationalen Führerschein beantragen

In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Kurztext

  • Internationaler Führerschein Ausstellung
  • für Nachweis der Fahrerlaubnis bei befristeten Auslandsaufenthalten in bestimmten Ländern (außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
  • der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit der nationalen Fahrerlaubnis gültig
  • Internationale Führerscheine gibt es in 2 Ausfertigungen:
    • Internationaler Führerschein nach Artikel 7 und Anlage E des internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 "Pariser Abkommen" (Anlage 8c zu § 25b Abs.2 Fahrerlaubnis-Verordnung), die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr
    • Internationaler Führerschein nach Artikel 41 und Anhang 7 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 "Wiener Abkommen" (Anlage 8d zu § 25b Abs.3 Fahrerlaubnis-Verordnung), die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre
  • die Gültigkeitsdauer des internationalen Führerscheins darf nicht über die Gültigkeitsdauer des nationalen Führerscheines hinausgehen
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde

 

Regionale Hinweise

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service

Sie können den internationalen Führerschein

beantragen und sich ausstellen lassen.

 

 

Wichtige Hinweise

In Bad Segeberg benötigen Sie einen Termin bei der Führerscheinstelle. Bitte versuchen Sie nicht, einen Termin für den internationalen Führerschein bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle in Bad Segeberg zu machen.

In Norderstedt kann ein internationaler Führerschein nur ausgestellt werden, wenn die Antragsteller*innen schon im Besitz eines EU-Kartenführerscheines sind, dessen Daten (zum Beispiel Nachname oder Geburtsdatum) nicht von den aktuellen Meldedaten im Personalausweis abweichen.

Die Inhaber*innen eines Papierführerscheins sowie Inhaber*innen eines nichtkorrekten Kartenführerscheins müssen sich an die Führerscheinstelle in Bad Segeberg wenden, um einen internationalen Führerschein und einen korrekten Kartenführerschein mit aktuellen Daten zu beantragen.

Diese Anträge können Bürger*innen der Stadt Norderstedt auch im Einwohnermeldeamt der Stadt Norderstedt stellen. Das Einwohnermeldeamt der Stadt Norderstedt nimmt die Anträge auf und leitet diese Anträge an die Führerscheinstelle weiter.

 

 

 

 

 

 

 

 

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

 

 

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
  • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

 

  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
  • gültiger Führerschein
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

 


Ansprechpartner

Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg
Tel: +49 4551 951-9597E-Mail: kfs[at]segeberg.de


Öffnungszeiten der Fahrerlaubnisbehörde und FührerscheinstelleMontag 8.30 Uhr - 12.00 UhrDienstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr + 14.00 Uhr - 16.00 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 8.30 Uhr - 12.00Uhr + 14.00 Uhr - 16.00 UhrFreitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr


Oststraße 20 22844 Norderstedt
Tel: +49 4551 951-8600E-Mail: norderstedt-zulassung[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/kraftfahrzeuge


Öffnungszeiten der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle Norderstedt (Außenstelle)Montag bis Freitag: 07:45 - 11:45 UhrMontag bis Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.