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Hunde: anmelden / abmelden

Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.

 

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von 14 Tagen schriftlich an- bzw. abzumelden.

 

Details über den Beginn und das Ende der Steuerpflicht sind in § 3 der Hundesteuersatzung geregelt. 

 

Die Satzung ist unter dem Punkt "Rechtsgrundlagen" verlinkt.

 

Es gelten die folgenden jährlichen Steuersätze (§ 4):

  • erster Hund 60 Euro
  • zweiter Hund 120 Euro
  • jeder weitere gehaltene Hund 240 Euro

 

gefährliche Hunde:

  • jeder gefährliche Hund 400 Euro

 

Es besteht nach § 5 der Hundesteuersatzung die Möglichkeit einer Steuerermäßigung und nach § 6 der Hundesteuersatzung die Möglichkeit einer Steuerbefreiung.

 

Die Satzung ist unter dem Punkt "Rechtsgrundlagen" verlinkt.

 

Es gilt die Hundesteuersatzung der Gemeinde Kattendorf.

 


Ansprechpartner

Winsener Str. 2 24568 Kattendorf
Tel: 04191 950679E-Mail: steueramt[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de


Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

oder nach Vereinbarung.


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.