Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition (Waffenherstellungserlaubnis) beantragen
Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition (Waffenherstellungserlaubnis) beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig Schusswaffen oder Munition herstellen, bearbeiten oder Instand setzen möchten, benötigen Sie dafür eine Waffenherstellungserlaubnis.
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Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragen Waffenherstellungs-, Waffenhandels- und Stellvertretererlaubnis online beantragenBeschreibung
Für die gewerbsmäßige oder selbstständige Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition benötigen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis. Diese erhalten Sie bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Waffenbehörde. Sie kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.
Die Erlaubnis wird nur für eine natürliche Person (Einzelfirma) erteilt. Bei juristischen Personen benötigen die verantwortliche Geschäftsführerin beziehungsweise der verantwortliche Geschäftsführer oder die persönlich haftende Gesellschafterin beziehungsweise der Gesellschafter jeweils eine eigene Erlaubnis.
Wenn das Waffenherstellungsgewerbe durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter betrieben werden soll oder eine Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragt wird, dann benötigen Sie hierfür eine Stellvertretungserlaubnis. Diese beantragen Sie ebenfalls bei der zuständigen Waffenbehörde. Stellvertreterinnen und Stellvertreter erhalten diese Erlaubnis unter denselben Voraussetzungen.
Zu diesen Voraussetzungen zählen unter anderem, der Nachweis
- der Volljährigkeit,
- der Zuverlässigkeit,
- der persönlichen Eignung und
- der Fachkunde.
Ihre Erlaubnis verliert die Gültigkeit, wenn Sie die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach erteilter Erlaubnis begonnen haben oder Sie diese ein Jahr lang nicht ausgeübt haben. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.
Kurztext
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung Erteilung
- Unternehmen, die Schusswaffen oder Munition herstellen, bearbeiten oder Instand setzen, benötigen eine Waffenherstellungserlaubnis
- Voraussetzungen: Nachweis von
- Zuverlässigkeit,
- persönlicher Eignung und
- Fachkunde
- Erlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden
- Erlaubnis kann versagt werden, wenn nicht Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz oder wenn weder der persönliche Wohnort noch eine gewerbliche Niederlassung in Deutschland liegt
- eine Stellvertretung benötigt eine Stellvertretererlaubnis und muss dieselben Voraussetzungen mitbringen.
- zuständig: örtliche Waffenbehörde
Regionale Hinweise
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.
Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Aufgrund vieler Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
- Stellen Sie gerne einen Online-Antrag zur Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines.
- Nach Ihrem Online-Antrag erfolgt die Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen postalisch.
- Bei Fragen können Sie uns auch gerne eine E-Mail schicken.
- Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde länger dauern (circa 4 bis 6 Wochen). Wir bitten um ein wenig Geduld und werden unaufgefordert auf Sie zurückkommen.
Ansprechpartner*innen
Waffenbesitzkarte (WBK),
Europäischer Feuerwaffenpass (EFP),
Jagdschein und Waffenannahme/-herausgabe.
A-C
D-E
Name ist noch zu benennen.
F
G-H
I-N
O-S
T
Name ist noch zu benennen.
U-Z
Kleiner Waffenschein
A-H
I-Z
Zuständigkeit
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung einer Waffenherstellungserlaubnis / Waffenhandelserlaubnis / Waffenhandelsstellvertretererlaubnis gemäß §§ 21 Abs. 1, 21a WaffG über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Kosten
Die Gebühren liegen zwischen 300,00 Euro und 3.000,00 Euro. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
E-Mail: ordnung[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/jagd-und-waffen
Öffnungszeiten:
Telefonische Erreichbarkeit der Jagd- und WaffenbehördeMontag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr. Mittwoch geschlossen. Dienstag und Donnerstag auch 14.00 - 16.00 Uhr.
Albrecht
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Jagd- und Waffenbehörde
Kontakt herunterladen
+49 4551 951-9447
m.albrecht[at]segeberg.de
Zimmer:
216
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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