Begrüßungsgeld erhalten
Begrüßungsgeld erhalten
Beschreibung
Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende, Studentinnen und Studenten, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.
Fristen
Sie müssen mindestens für ein Jahr mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in der jeweiligen Stadt gemeldet sein, anderenfalls können die Städte das Begrüßungsgeld zurückfordern.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis,
- gültiger Studienausweis,
- Mietvertrag.
Weitere Informationen
Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.
Ansprechpartner
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Tel: 04191 9506-0E-Mail: soziales[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Frau B. Finnern
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Soziales
Kontakt herunterladen
04191 9506-0
soziales[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
1 a
Frau S. Krüger
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Soziales
Kontakt herunterladen
04191 9506-0
soziales[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
2
Frau M. Thies
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Soziales
Kontakt herunterladen
04191 9506-0
soziales[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
2
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de