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Bauvoranfrage stellen

Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zu Ihrem Bauvorhaben haben, können Sie diese vor dem Bauantrag mit einer Bauvoranfrage klären.

Bevor Sie einen Bauantrag einreichen, können Sie einzelne Fragen zu den Genehmigungsvoraussetzungen mittels einer Bauvoranfrage klären.

Sie erhalten mit einem Bauvorbescheid eine verbindliche Antwort der zuständigen Behörde.

Diese Antwort gehört später zur Baugenehmigung und wird nicht noch einmal geprüft.

Kurztext

• Klärung einzelner rechtlicher Fragestellungen zum Bauvorhaben vor der Baugenehmigung
• Vorbescheid ist rechtlich verbindlich
• Vorbescheid ist drei Jahre gültig

 

Regionale Hinweise

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.

Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.

Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.

Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service

 

 

Untere Bauaufsichtsbehörde

 

Eine Bauvoranfrage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.

Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
  • Sie erhalten dann den Bauvorbescheid sowie einen Gebührenbescheid.

Sie zahlen die Gebühren.

Voraussetzungen

  • Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
  • Falls nicht, können Sie für das Vorhaben eine Baugenehmigung beantragen, in der auch Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden können.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist auf Antrag möglich.

 

Die Kosten variieren je nach Dauer der Amtshandlung.

Anlage 1 Nr. 2 Baugebührenverordnung Schleswig-Holstein (BauGebVO)

 

  • Alle für die Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel:
    • Beschreibung des Vorhabens
    • Lageplan
    • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
    • Bauzeichnungen
    • Standsicherheitsnachweis
    • Brandschutzkonzept
    • Angaben über die gesicherte Erschließung Antragsformular Bauvoranfrage

Formulare und Anträge Bauen

 

Für einfache Fragestellungen ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Bauvorlagen von qualifizierten Planerinnen oder Planern erstellt werden. Abhängig von der Art der Fragestellung kann es notwendig sein, dass die Gemeinde oder Nachbarn in dem Verfahren berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass ein Bauvorbescheid noch nicht zum Baubeginn berechtigt.

 

Regionale Hinweise

 


Ansprechpartner

Winsener Str. 2 24568 Kattendorf
Tel: 04191 950674E-Mail: bauen[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de


Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

oder nach Vereinbarung.

Herr M. Bode

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen

Frau I. Geier

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen

Herr A. Kaaz

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen

Herr A. Lattke

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen

Herr H. Lewerenz

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen

Frau A. Nenz

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen

Herr D. Rickert

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen

Frau S. Steinhagen

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen


Rosenstraße 28a 23795 Bad Segeberg
E-Mail: bauaufsicht[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/bauen


Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

Andresen

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bauaufsicht

Bössow

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bauaufsicht

Groth

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bauaufsicht

Hollensteiner

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bauaufsicht

Hubrich

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bauaufsicht

Maaß

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bauaufsicht

Matzke

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bauaufsicht

Protscher

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bauaufsicht

Wöbke

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bauaufsicht


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.