Bauvoranfrage stellen
Bauvoranfrage stellen
Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zu Ihrem Bauvorhaben haben, können Sie diese vor dem Bauantrag mit einer Bauvoranfrage klären.
Beschreibung
Bevor Sie einen Bauantrag einreichen, können Sie einzelne Fragen zu den Genehmigungsvoraussetzungen mittels einer Bauvoranfrage klären.
Sie erhalten mit einem Bauvorbescheid eine verbindliche Antwort der zuständigen Behörde.
Diese Antwort gehört später zur Baugenehmigung und wird nicht noch einmal geprüft.
Kurztext
Klärung einzelner rechtlicher Fragestellungen zum Bauvorhaben vor der Baugenehmigung
Vorbescheid ist rechtlich verbindlich
Vorbescheid ist drei Jahre gültig
Regionale Hinweise
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Zuständigkeit
Untere Bauaufsichtsbehörde
Fristen
Eine Bauvoranfrage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.
Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das Mein Unternehmenskonto benötigt.
- Füllen Sie das Online-Formular aus.
- Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
- Sie erhalten dann den Bauvorbescheid sowie einen Gebührenbescheid.
Sie zahlen die Gebühren.
Voraussetzungen
- Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
- Falls nicht, können Sie für das Vorhaben eine Baugenehmigung beantragen, in der auch Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt werden können.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist auf Antrag möglich.
Kosten
Die Kosten variieren je nach Dauer der Amtshandlung.
Anlage 1 Nr. 2 Baugebührenverordnung Schleswig-Holstein (BauGebVO)
erforderliche Unterlagen
- Alle für die Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel:
- Beschreibung des Vorhabens
- Lageplan
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
- Bauzeichnungen
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutzkonzept
- Angaben über die gesicherte Erschließung Antragsformular Bauvoranfrage
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Für einfache Fragestellungen ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Bauvorlagen von qualifizierten Planerinnen oder Planern erstellt werden. Abhängig von der Art der Fragestellung kann es notwendig sein, dass die Gemeinde oder Nachbarn in dem Verfahren berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie, dass ein Bauvorbescheid noch nicht zum Baubeginn berechtigt.
Regionale Hinweise
Ansprechpartner
Winsener Str. 2
24568 Kattendorf
Tel: 04191 950674E-Mail: bauen[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung.
Herr M. Bode
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen
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04191 9506-74
bauen[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
7
Frau I. Geier
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen
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04191 9506-74
bauen[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
7
Herr A. Kaaz
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen
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04191 9506-74
bauen[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
8
Herr A. Lattke
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen
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04191 9506-74
bauen[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
7
Herr H. Lewerenz
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen
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04191 9506-74
bauen[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
7
Frau A. Nenz
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen
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04191 9506-74
bauen[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
5
Herr D. Rickert
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen
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04191 9506-74
bauen[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
8
Frau S. Steinhagen
Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen
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04191 9506-74
bauen[at]amt-kisdorf.de
Zimmer:
9
Rosenstraße 28a
23795 Bad Segeberg
E-Mail: bauaufsicht[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/bauen
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Andresen
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bauaufsicht
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+49 4551 951-9542
Katrin.Andresen[at]segeberg.de
Zimmer:
0.33
Bössow
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bauaufsicht
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+49 4551 951-9703
Katrin.Boessow[at]segeberg.de
Zimmer:
0.30
Groth
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bauaufsicht
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+49 4551 951-7825
holger.groth[at]segeberg.de
Zimmer:
0.33
Hollensteiner
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bauaufsicht
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+49 4551 951-9698
matthias.hollensteiner[at]segeberg.de
Zimmer:
0.37
Hubrich
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bauaufsicht
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+49 4551 951-9448
Johannes.Hubrich[at]segeberg.de
Zimmer:
0.32
Maaß
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bauaufsicht
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+49 4551 951-9704
Susanne.Maass[at]segeberg.de
Zimmer:
0.31
Matzke
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bauaufsicht
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+49 4551 951-9705
Anne.Matzke[at]segeberg.de
Zimmer:
0.30
Protscher
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bauaufsicht
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+49 4551 951-9732
Ulrich.Protscher[at]segeberg.de
Zimmer:
0.36
Wöbke
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Bauaufsicht
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+49 4551 951-9543
Gerda.Woebke[at]segeberg.de
Zimmer:
0.31
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de