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Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Er gibt zum Beispiel Auskunft darüber, ob ein Grundstück bebaut werden darf oder nicht.

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebaulicher Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Das können zum Beispiel sein: Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten.

Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier einem Bauvorhaben in der Regel einer oder mehrere öffentliche Belange entgegenstehen.

 

Regionale Hinweise

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service

 

 

An die für den Bebauungplan zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 


Ansprechpartner

Winsener Str. 2 24568 Kattendorf
Tel: 04191 950674E-Mail: bauen[at]amt-kisdorf.deWeb: www.amt-kisdorf.de


Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

oder nach Vereinbarung.

Herr M. Bode

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen

Frau I. Geier

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen

Herr A. Kaaz

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen

Herr A. Lattke

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen

Herr H. Lewerenz

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen

Frau A. Nenz

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen

Herr D. Rickert

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen

Frau S. Steinhagen

Mitarbeiter Amt Kisdorf - Bauen


Rosenstraße 28a 23795 Bad Segeberg
E-Mail: regionalplanung[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/klima


Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

Hagen

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz

Hartmann

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz

Jendrny

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz

Petersen

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz

Streich

Mitarbeiter Kreis Segeberg - Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.