Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen
Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen
Wer als Berufsbetreuerin / Berufsbetreuer tätig werden möchte, muss sich bei der Betreuungsbehörde melden.
Beschreibung
Wenn Sie als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer tätig werden möchten, müssen Sie sich bei der örtlichen Betreuungsbehörde melden. Die örtlichen Betreuungsbehörden sprechen gegenüber den Betreuungsgerichten in vielen Bertreuungsverfahren Empfehlungen aus, wer als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer bestellt werden sollte.
Bevor Sie erstmals im Bezirk eines Vormundschaftsgerichts zur Berufsbetreuerin oder zum Berufsbetreuer bestellt werden können, müssen Sie der zuständigen Behörde ein Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vorlegen und sich über Zahl und Umfang der von Ihnen berufsmäßig geführten Betreuungen erklären. Zum Teil werden auch Nachweise über eine etwaige fachliche Ausbildung verlangt. Einige Betreuungsbehörden laden künftige Berufsbetreuerinnen oder Betrufsbetreuer darüber hinaus zu einem persönlichen Gespräch ein.
Regionale Hinweise
Dokumente und Formulare
- Vorsorgevollmacht Kreis Segeberg (Vordruck) PDF-Datei: (PDF, 1.7 MB)
- Vorsorgevollmacht Kreis Segeberg (Broschüre) PDF-Datei: (PDF, 9.1 MB)
- Betreuungsanregung (Formular) PDF-Datei: (PDF, 11 kB)
- Aufgaben der Betreuungsbehörde, rechtliche Betreuung und Kontakt (Infoblatt) PDF-Datei: (PDF, 1.2 MB)
Ansprechpartner*innen
- Betreuungsbehörde
Hamburger Straße 30
(Zugang über Waldemar-von-Mohl-Straße)
23795 Bad Segeberg- Telefon: +49 4551 951-8750
- Internet: https://www.segeberg.de/pflege
- Nachricht schreiben
Info und ServiceDie Betreuungsbehörde nimmt Aufgaben nach dem Betreuungsrecht wahr.
Diese Aufgaben sind:
- Information und Beratung über rechtliche Betreuung und gerichtliches Betreuungsverfahren.
- Beratung und Unterstützung für Betreute und Betreuer*innen, Vollmachtgeber*innen und Bevollmächtigte.
- Ermittlung, Einschätzung und Darstellung des rechtlichen Betreuungsbedarfs im gerichtlichen Betreuungsverfahren für das Betreuungsgericht.
- Eignungsbeurteilung von ehrenamtlichen Betreuern*innen und Berufsbetreuern*innen, Auswahl und Vorschlag geeigneter Betreuer*innen an das Betreuungsgericht.
- Anregung und Förderung der Tätigkeiten einzelner Personen sowie gemeinnütziger und freier Organisationen im Betreuungswesen.
- Aufklärung, Beratung und Information über Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
- Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften auf Vollmachten und Betreuungsverfügungen.
- Anerkennung als Betreuungsverein beantragen
- Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen
- Betreuungsverfügung
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Dokumente und Formulare- Aufgaben der Betreuungsbehörde, rechtliche Betreuung und Kontakt (Infoblatt) PDF-Datei: (PDF, 1.2 MB)
- Betreuungsanregung (Formular) PDF-Datei: (PDF, 11 kB)
- Vorsorgevollmacht Kreis Segeberg (Broschüre) PDF-Datei: (PDF, 9.1 MB)
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Kontakt und ErreichbarkeitDie Öffnungszeiten der Betreuungsbehörde sind:
Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
und nach VereinbarungFür Terminabsprachen können Sie sich gern unter der Telefonnummer +49 4551-951 8750
oder per E-Mail an uns wenden.
Sie erhalten dort den Kontakt zum/zur für Sie zuständigen Mitarbeiter*in.
Wir bieten auch Sprechstunden in Norderstedt, Kaltenkirchen und Bad Bramstedt an.
Ort und Zeit können unter der oben genannten Telefonnummer oder auch per E-Mail erfragt werden.
Ansprechpartner*innenLeitungRechtliche BetreuungAufgaben der BetreuungsbehördeVorsorgevollmachtBetreuungsverfügung
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.
Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Betreuungsbehörde).
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis,
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis,
- Mitteilung über Zahl und Umfang der berufsmäßig geführten Betreuungen.
Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.
verwandte Vorgänge
- Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt in die Rechtsanwaltskammer beantragen
- Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition (Waffenhandelserlaubnis) beantragen
- Fahrerlaubnis: Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle - Anerkennung
- Genehmigung von Tierversuchen beantragen
Ansprechpartner
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
Tel: +49 4551 951-8750E-Mail: betreuungsbehoerde[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/pflege
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de