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Amputationen bei Wirbeltieren (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TierSchG): Anzeige

Die Entnahme von Organen oder Geweben bei Wirbeltieren zum Zwecke von Tierversuchen ist anzeigepflichtig.

Wenn bei Wirbeltieren das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke

  • der Transplantation,
  • des Anlegens von Kulturen oder
  • der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen

erforderlich ist, muss dies der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Es handelt sich hierbei um die Durchführung eines anzeigepflichtigen Tierversuchsvorhabens.

 

Regionale Hinweise

Terminpflicht

Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

Bürger*innen-Service

 

 

An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).

 

Die Eingriffe sind spätestens zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Frist muss nicht eingehalten werden, wenn in Notfällen eine sofortige Durchführung des Eingriffes erforderlich ist; die Anzeige ist unverzüglich nachzuholen. Ebenso kann die Frist von der zuständigen Behörde bei Bedarf auf bis zu vier Wochen verlängert werden.

 

In der Anzeige sind anzugeben:

  • Der Zweck des Eingriffs,
  • die Art und die Zahl der für den Eingriff vorgesehenen Tiere,
  • die Art und die Durchführung des Eingriffs einschließlich der Betäubung,
  • Ort, Beginn und voraussichtliche Dauer des Vorhabens,
  • Name, Anschrift und Fachkenntnisse der verantwortlichen Leiterin/des verantwortlichen Leiters des Vorhabens und deren Stellvertretung sowie der durchführenden Personen und die für die Nachbehandlung in Frage kommenden Personen,
  • die Begründung für den Eingriff.

 


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Anschrift & Sprechzeiten

Winsener Straße 2
24568 Kattendorf

Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de

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Donnerstag
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oder nach Vereinbarung

Zusätzliche Sprechzeiten Bürgerservice

Jeden Donnerstag
07:00 Uhr – 12:00 Uhr
14:00 Uhr – 19:00 Uhr

Bitte in der Zeit von
07:00 Uhr – 08:00 Uhr sowie
18:00 Uhr – 19:00 Uhr klingeln.