Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
Für die Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Beschreibung
Für die wesentliche Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur Änderung der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder der Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden. Eine zusätzliche Baugenehmigung ist nicht erforderlich.
Regionale Hinweise
Terminpflicht
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
- Ansprechpartner*innen für die Entwässerungsgenehmigung
- Kleinkläranlagen (Antrag)
- Kleinkläranlagen (Merkblatt)
- Versickerung von Niederschlagswasser (Antrag)
- Versickerung von Niederschlagswasser (Anzeigeformular)
- Versickerung von Niederschlagswasser (Leitfaden)
- Versickerung von Niederschlagswasser: Wann erlaubnisfrei, wann anzeigepflichtig? (Merkblatt)
- Rohr-Rigolenversickerung A 138 (Formular)
- Schachtversickerung A 138 (Formular)
- Sickermulde A 138 (Formular)
- Untergrundverrieselung Wartung (Merkblatt)
- Versickerung von Niederschlagswasser: Erlaubnis, Anzeige oder erlaubnis- und anzeigefrei (Merkblatt und Fließbild)
verwandte Vorgänge
- Abwasser: Kleinkläranlagen - Aufsicht / Erlaubnis
- Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb - Anmeldung
- Handwerksrolle: Eintragung von Amts wegen
Ansprechpartner
Rosenstraße 28a
23795 Bad Segeberg
E-Mail: abwasser[at]segeberg.deWeb: www.segeberg.de/dichtheitsprüfung
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Heinbokel
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Abwasser
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+49 4551 951-9727
t.heinbokel[at]segeberg.de
Zimmer:
2.38
Hoeldtke
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A.Hoeldtke[at]segeberg.de
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2.37
Meyer
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K.Meyer[at]segeberg.de
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2.36
Wiebe
Mitarbeiter Kreis Segeberg - Abwasser
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F.Wiebe[at]segeberg.de
Zimmer:
2.36
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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