Abfallgebühr bezahlen
Abfallgebühr bezahlen
Für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen zur Abfallentsorgung werden Gebühren/Nutzungsentgelte erhoben.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kreise, kreisfreien Städte oder Zweckverbände) Gebühren oder privatrechtliche Nutzungsentgelte zur Deckung der damit verbundenen Kosten. Zum Teil erfolgt das Gebühreninkasso durch die beauftragten Abfallwirtschaftsgesellschaften.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Regionale Hinweise
Abfallkalender, Infos und Kontakte zum Wege-Zweckverband und Betriebsamt Norderstedt
Der Wege-Zweckverband und Abfallkalender
Der Wege-Zweckverband WZV ist ein kommunaler Dienstleister für 94 Städte und Gemeinden des Kreises.
Das Unternehmen ist mit rund 50 Müllsammel- und Containerfahrzeugen im Kreisgebiet unterwegs. Die Mitarbeiter*innen entleeren regelmäßig Restabfall-, Bio- und Papierbehälter von Wohngrundstücken.
Verpackungen mit dem Grünen Punkt sammelt im Auftrag der Dualen Systeme die Firma Remondis, Standort Lübeck.
© Stadt Norderstedt
Betriebsamt Norderstedt
Bürger*innen aus Norderstedt melden sich bitte beim Betriebsamt Norderstedt.
- Restabfall
- Container und Big Bags
- Sperrmüll
- Abfallkalender
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte beziehungsweise an die von ihnen beauftragten Dritte.
Kosten
Einzelheiten zur Bemessung der Gebühr oder des privatrechtlichen Nutzungsentgelts finden Sie in der Abfallgebührensatzung beziehungsweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers oder beauftragten Dritten.
Weitere Informationen
Die zuständigen Ansprechpartner für Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Ansprechpartner für Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Anschrift & Sprechzeiten
Winsener Straße 2
24568 Kattendorf
Tel.: (0 41 91) 95 06 - 0
Fax: (0 41 91) 95 06 - 28
E-Mail: info[at]amt-kisdorf.de