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Herzlich willkommen!
Das Amt Kisdorf präsentiert Ihnen diesen Internet-Auftritt. Wir hoffen, dass Ihnen die angebotenen Informationen nützlich sind. Anregungen und Kritik nehmen wir gerne entgegen. Benutzen Sie hierfür bitte die unter "Kontakt" aufgeführten Kommunikationswege.
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) erneuert vom 25. März an bis voraussichtlich 29. April 2024 die beschädigte Fahrbahn der Bundesstraße 206 in der Ortsdurchfahrt Bad Segeberg. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Arbeitsschutzes finden die Arbeiten unter Teilsperrung statt. Der Verkehr wird einspurig je Fahrtrichtung mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern am Baubereich vorbeigeführt. Die Arbeiten sind wetterabhängig; terminliche Verschiebungen sind daher möglich.
Zur Reduzierung der Einschränkungen wird die Maßnahme in fünf Bauabschnitte aufgeteilt:
- Bauabschnitt (25. März bis 8. April): Einmündung K 61 nach Schackendorf bis Kreuzung Bahnhofstraße in Fahrtrichtung Lübeck
- Bauabschnitt (9. bis 19. April): Kreuzung Bahnhofstraße bis Einmündung K 61 nach Schackendorf in Fahrtrichtung Bad Bramstedt
- Bauabschnitt (19. bis 22. April): Kreuzung B 206/Bahnhofstraße in Fahrtrichtung Bad Bramstedt
- Bauabschnitt (22. bis 26. April): Erneuerung der Auf- und Abfahrtsrampen „Am Landratspark“
- Bauabschnitt (26. bis 29. April): Kreuzung B 206/Bahnhofstraße in Fahrtrichtung Lübeck
Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, dem Amt, den Gemeinden und dem Buslinienbetreiber abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die Arbeiten einzustellen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle. Die Gesamtkosten von etwa 2,6 Millionen Euro trägt der Bund. Unter www.schleswig-holstein.de/b206-segeberg informiert der LBV.SH über die Maßnahme.
mehrPlanfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau und Betrieb der 380-kV-Leitung
Kreis Segeberg – Raum Lübeck, Ostküstenleitung 1. BA
Hier: Auslegung aufgrund der 1. Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens
Wesentlicher Inhalt der Planänderung:
Verschiebung des Umspannwerks Kreis Segeberg in westliche Richtung
Änderung an der Erdkabeltrasse (Verlegeart) im Bereich Henstedt-Ulzburg und im Bereich des Dükers (Anpassung Vorbau)
Aufweitung der Schutzbereiche der Unterquerungen der Erdkabeltrasse im Bereich Henstedt-Ulzburg und Kisdorferwohld
Änderung an der Kabelübergangsanlage im Bereich Henstedt-Ullzburg/ ost, Kisdorferwohld/ Ost und Kisdorferwohld/ West
Änderungen an Zufahrten und Zuwegungen
Änderung der Provisorien
Ergänzung diverser Ausweichbuchten
Änderung einer Einleitstelle
Anpassung der naturschutzrechtlichen Unterlagen
Anpassung der Kompensation
Einladung mehr
Jeden Donnerstag von 07.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr - 19.00 Uhr
Bitte in der Zeit von 07.00 Uhr - 08.00 Uhr un von 18.00 Uhr - 19.00 Uhr klingeln.
mehrVollzeitstelle im Sachgebiet Gebühren- und Beitragskalkulation
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Kisdorfer Gewerbebetreibender bietet Lösung zur Flüchtlingsunterbringung
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Unter den folgenden Links sind die Wahlergebnisse einsehbar:
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Online-Antrag
Ab 2023 bekommen Haushalte mit kleinen Einkommen Anspruch auf Wohngeld. Das neue „Wohngeld Plus“ wird deutlich höher sein: Im Schnitt wird das Wohngeld verdoppelt. Mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente sorgt die Bundesregierung zudem dafür, dass die Menschen die steigenden Heizkosten bezahlen können.
Neu ist auch, dass Sie ab dem 01.01.2023 das Wohngeld auch online beantragen können.
Nutzen Sie dafür diesen Link.
mehrAb 2025 wird die Grundsteuer bundesweit neu berechnet.
Eigentümer*innen in Schleswig-Holstein sollen vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts online über das Programm ELSTER abgeben.
Hierzu hat das Finanzministerium Schleswig-Holstein eine Informationsbroschüre herausgegeben, die Sie hier herunterlagen können.
Diesen Flyer erhalten Sie auch in unserer Amtsverwaltung. Weitere Informationen erhalten Sie zudem auf der Internetseite des Finanzministeriums unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/finanzen/grundsteuerreform/grundsteuerreform_node.html
Den Bodenrichtwert erhalten Sie über den Digitalen Atlas Nord unter https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/bodenrichtwertefuergrundsteuerzweckesh/index.html?lang=de#/
Bitte beachten Sie, dass weitere Auskünfte zur Grundsteuerreform ausschließlich über das zuständige Finanzamt oder Ihr Steuerberatungsbüro gegeben werden können.hier
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