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Amt Kisdorf



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Schiedsmänner und Schiedsfrauen

 
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten findet vor Einschaltung der ordentlichen Gerichte (Klage) ein Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche statt sowie über sonstige Ansprüche aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzungen der persönlichen Ehre.

Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in

- bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die in die sachliche Zuständigkeit der Familien- oder Arbeitsgerichte fallen, und

- Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die in Medien begangen worden sind.

Das Schlichtungsverfahren wird auf Antrag einer oder beider Parteien eingeleitet.


Zuständig für das Schlichtungsverfahren ist eine Schiedsfrau/ein Schiedsmann, in deren/dessen Bezirk die Streitenden ihren Wohnsitz haben.
Die Gemeinden des Amtes Kisdorf sind in zwei Bezirke eingeteilt:

Bezirk Nr. 23 Hüttblek, Sievershütten, Struvenhütten und Stuvenborn
Bezirk Nr. 27 Kattendorf, Kisdorf, Oersdorf, Wakendorf II und Winsen.

Die Schiedsfrauen/Schiedsmänner werden durch den Amtsausschuss gewählt und anschließend durch das zuständige Gericht bestellt. Die Wahl am 19.08.2021 hat folgende Besetzung der Ämter ergeben:

Bezirk Nr. 23:
Schiedsmann: Gerd Johst, Brüchhorststraße 35, 24641 Sievershütten, Tel.: 04194-1438
Stellv. Schiedsmann: Jens Ahrens, Hauptstraße 2, 24643 Struvenhütten, Tel.: 0171-4778876

Bezirk Nr. 27:
Schiedsmann: Klaus J. Scheunert, Hauptstraße 23, 24568 Winsen, Tel.: 0177-6852385
E-Mail: Klaus-joachim.scheunert@schiedsmann.de
Stellv. Schiedsmann: Jürgen Schick, Mühlenstr. 7, 24629 Kisdorf, Tel.: 04193-968706