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Herzlich willkommen!
Das Amt Kisdorf präsentiert Ihnen diesen Internet-Auftritt. Wir hoffen, dass Ihnen die angebotenen Informationen nützlich sind. Anregungen und Kritik nehmen wir gerne entgegen. Benutzen Sie hierfür bitte die unter "Kontakt" aufgeführten Kommunikationswege.
Aktuelles:
Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag am 08.05.2022, Wahlscheine u. Briefwahlunterlagen, zusätzl. Öffnungszeiten
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Flyer-Kindertagespflege mehr
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Im Schiedsbezirk Nr. 27 für die Gemeinden Kattendorf, Kisdorf, Oersdorf, Wakendorf II und Winsen sucht das Amt Kisdorf Bewerber und Bewerberinnen für das Ehrenamt der stellv. Schiedsfrau/des stellv. Schiedsmannes.
Die Kreisverwaltung Segeberg sucht ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte zwecks Interviews ab Mitte Mai 2022. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Verkehr - führt im Rahmen der 3. Planänderung des oben genannten Verfahrens das Anhörungsverfahren durch.
mehrDie Gemeinde Kattendorf nimmt an einem Förderprogramm zum Klimaschutz bei der Stromnutzung im Bereich der Straßenbeleuchtung teil. Gefördert wird die Maßnahme im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die Höhe der Zuwendung beläuft sich auf 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Umsetzung des Förderprogrammes erfolgt durch den Projektträger Jülich.
mehrNach § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)muss ab dem 01.11.2015 die Wohnungsgeberin oder der Wohnungsgeber jeder meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung aushändigen, damit diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen können. Bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes ist diese Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde vorzulegen (der Mietvertrag reicht nicht aus).
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