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Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) mit Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau und Betrieb der 380-kV-Leitung Kreis Segeberg – Raum Lübeck, Ostküstenleitung 1. BA Hier: Auslegung aufgrund der 1. Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens Wesentlicher Inhalt der Planänderung: Verschiebung des Umspannwerks Kreis Segeberg in westliche Richtung Änderung an der Erdkabeltrasse (Verlegeart) im Bereich Henstedt-Ulzburg und im Bereich des Dükers (Anpassung Vorbau) Interessierte können die Planungsunterlagen auf der Internetseite vom Amt für Planfeststellung Energie unter nachfolgendem Link einsehen: www.schleswig-holstein.de/afpe |
05.03.2024 |